Erreicht wird diese Reduzierung - auf die nicht nur rechtsextreme, sondern bedauerlicher-
weise auch Politiker*innen demokratischer Parteien stolz sind -, u.a. durch …
• … Abkommen mit Transitstaaten außerhalb der Europäischen Union, deren brutale Migra-
tionsvermeidungspraktiken mindestens billigend in Kauf genommen werden;
• … das europäische Ausfinanzieren z.B. der sogenannten libyschen Küstenwache, die in
Wahrheit als „Push-Back-Einheit“ fungiert, und das Unterlassen eigener Seenotrettung;
• … Zäune, Mauern und die haftähnliche Unterbringung von Schutzsuchenden an den Au-
ßengrenzen der EU;
• … Binnengrenzkontrollen und beschleunigte Asylverfahren ohne vorherige unabhängige
Beratung und ohne ausreichenden Rechtsschutz;
• … monate- oder gar jahrelange Unterbringung von Schutzsuchenden an Orten der Isola-
tion wie Erstaufnahmeeinrichtungen oder sogenannten „Sekundärmigrationszentren“;
• … Wohnsitzauflagen, Arbeitsverbote, diskriminierende Bezahlkarten und eine einge-
schränkte medizinische Versorgung;
• … die Verweigerung von Duldungen und die Kürzung bzw. Streichung von Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz, die gegenüber den regulären Sozialleistungen ohnehin
deutlich abgesenkt sind;
• … Widerrufsverfahren gegenüber Menschen, die vor Krieg und Verfolgung nach Deutsch-
land geflohen sind und deren Schutz nunmehr, obwohl sie seit vielen Jahren hier leben
und arbeiten, aufgekündigt werden soll;
• … die Abschiebung von Menschen, die damit der konkreten Gefahr für Leib und Leben
ausgesetzt werden und nur durch die Kooperation mit Terrorregimen realisiert werden
können.
Alles das sind Maßnahmen, die - spätestens nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr
2012 der migrationspolitischen Relativierung der Menschenwürde eine klare Absage erteilt
hat - auf den entschiedenen Widerspruch aller Demokrat*innen treffen müssten.
Denn nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes ist die „Würde des Menschen unantastbar“
und es Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, sie „zu achten und zu schützen“. Zu den „un-
verletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Ge-
meinschaft“ hat sich in Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes im Übrigen auch das „deutsche
Volk“ bekannt, das Rechtsaußen immer wieder beschwört und sich angeblich „zurückholen“
will.
Zugleich müsste es auf den entschiedenen Widerspruch all derer treffen, die mit Blick auf die
Zukunftsfähigkeit Deutschlands und Rheinland-Pfalz‘ zurecht die Demografie als „Mutter vie-
ler Probleme“ ausmachen und in einer menschenrechtsorientierten Asylpolitik einen wichti-
gen Lösungsansatz sehen. Da in Deutschland und Rheinland-Pfalz, Menschen jenseits des Rentenalters immer mehr und immer älter werden, während die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter zurückgeht und der Bedarf der alternden Bevölkerung an Pflege, Gesundheitsfürsorge, Mobilitätssicherung und Alltagsbewältigung absehbar weiter zunehmen wird, sind sie dringend auf Einwanderung angewiesen.
De facto aber wären Deutschland und Rheinland-Pfalz ohne die Aufnahme von Flüchtlingen
längst keine Einwanderungsländer mehr, sondern Auswanderungsländer.
Dabei zeigt die Erfahrung mit der Aufnahme von bundesweit mehr als einer Million Schutzsu-
chenden rund um den „Sommer der Solidarität“ des Jahres 2015 beispielhaft, dass alle Sei-
ten von einer menschenrechtsorientierten Asylpolitik profitieren: Hunderttausende Men-
schen, die damals vor Krieg, Verfolgung oder Perspektivlosigkeit flohen, sind heute Teil der
Gesellschaft. Sie arbeiten in Betrieben, leisten in Krankenhäusern und Pflegeheimen unver-
zichtbare Dienste, haben Ausbildungen abgeschlossen, Unternehmen geründet oder ein Stu-
dium absolviert. Sie sind Kolleg*innen , Nachbar*innen, Freund*innen oder Mitschüler*in-
nen geworden. Und um wie vieles erfolgreicher hätte diese Erfolgsgeschichte noch sein kön-
nen, wenn der „Sommer der Solidarität“ fortbestanden und nicht durch einen „flüchtlingspo-
litischen Herbst und Winter“ abgelöst worden wäre?
Es ist deshalb wichtig, immer wieder in Erinnerung zu rufen: eine humanitäre Asylpolitik ist eine menschenrechtliche Verpflichtung, die zudem im Einklang und nicht im Widerspruch zu den Interessen Deutschlands und des Landes Rheinland-Pfalz steht.
Und deshalb ist es gut, dass u.a. auch diese Überzeugung während der am Sonntag zu Ende
gehenden Interkulturelle Woche gestärkt und befördert wurde, bei der nach Informationen
des koordinierenden „Ökumenischen Vorbereitungsausschusses“ bundesweit in über 750
Städten und Gemeinden rund 6.000 Veranstaltungen für Demokratie, für Menschenrechte,
für Solidarität und gesellschaftliche Vielfalt und nicht zuletzt für einen humanitären Umgang
mit Flüchtlingen und anderen Menschen in Not stattgefunden haben.
Der Initiativausschuss begrüßt dabei insbesondere auch die große rheinland-pfälzische Betei-
ligung. Das Spektrum der hierzulande angebotenen Veranstaltungen reichte von Einzelveran-
staltungen bis zu umfangreichen Veranstaltungsprogrammen mit Stadtführungen, Diskussi-
onsveranstaltungen, Konzerten, Lesungen und Ausstellungen, interaktiven Begegnungsfor-
maten und Stadtteilfesten.
Nach Kenntnis des Initiativausschusses gab es landesweit über 350 solcher Veranstaltungen
in mindestens 20 Landkreisen, Städte und Gemeinden.
gez. Torsten Jäger, Geschäftsführer