Mehrere Männer sitzen an einem Tisch und beschriften ein Plakat. © Karsten Klama / fundus.media

Fortbildungen

Flüchtlingsrecht aktuell: Fortbildungsreihe für die Beratungspraxis 2026

Asylbewerberleistungen, Abschiebungen aus Unterkünften, Syrien und Iran

Die Online-Fortbildungsreihe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) bietet auch in diesem Jahr eine praxisorientierte und vertiefende Auseinandersetzung zu ausgewählten Themen. Fachexpert:innen vermitteln fundiertes Wissen zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen.

Die Fortbildungsreihe richtet sich an Berater:innen mit rechtlichen Vorkenntnissen und bietet neben inhaltlichen Impulsen auch Raum für Fragen und Austausch. Die diesjährige Fortbildungsreihe wird durch die Diakonie Deutschland in Zusammenarbeit mit der BAGFW Geschäftsstelle organisiert.
Die Teilnahme ist kostenfrei.

Zu den einzelnen Fortbildungen:
Asylbewerberleistungsgesetz in der Praxis - mit Rechtsanwalt Volker Gerloff

In den vier Teilveranstaltungen erfolgt ein umfassender Einblick zu den wichtigsten Fragen für die Beratungspraxis zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). 

Rechtsanwalt Volker Gerloff ist Fachanwalt für Sozialrecht und ein ausgewiesener Experte zu Fragen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Er berät und vertritt seit über 20 Jahren bundesweit Mandant:innen in sozialrechtlichen Angelegenheiten.

  • Dienstag, 08.09.2026, 09:00 bis 12:30 Uhr: Grundlagen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
  • Dienstag, 15.09.2026, 09:00 bis 12:30 Uhr: Existenzsicherung
  • Dienstag, 22.09.2026, 09:00 bis 12:30 Uhr: Gesundheitsversorgung
Informationen und Anmeldung
 
Durchsuchungen und Abschiebungen in Geflüchteten-Unterkünften - mit Prof Dr. Marei Pelzer 

Dienstag, 17.11.2026, 09:00 bis 12:00 Uhr
Die Veranstaltung stellt den aktuellen Rechtsrahmen vor, innerhalb dessen Abschiebungen aus Flüchtlingsunterkünften möglich sind. Die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Grundrechtsschutz in Unterkünften soll ebenso beleuchtet werden, wie die Frage von Handlungsmöglichkeiten für Berater:innen.
Dr. Marei Pelzer ist Professorin für das Recht der Sozialen Arbeit und der sozialen Einrichtungen an der Hochschule Fulda
 

Schutzsuchende aus Syrien - Hinweise für die Beratungspraxis - mit RA Jens Dieckmann

Donnerstag, 05.11.2026, 13:00 bis 15:30 Uhr
Wie geht es weiter mit den Asylverfahren von Syrer:innen in Deutschland? Müssen syrische Staatsangehörige mit Schutzstatus in Deutschland mit einem Widerruf ihres Schutzstatus rechnen? Welche Perspektiven bestehen für Inhaber:innen humanitärer Aufenthaltserlaubnisse aus Syrien?
RA Jens Dieckmann ist seit 30 Jahren bundesweit im Asyl- und Aufenthaltsrecht als Rechtsanwalt tätig. Er berät Syrer:innen zu sämtlichen Fragen in laufenden Verfahren.
 

Schutzsuchende aus dem Iran - Hinweise für die Beratungspraxis - mit RA Jens Dieckmann

Donnerstag, 19.11.2026, 13:00 bis 15:30 Uhr
Was bedeutet die Aktuelle Situation im Iran für Iranerinnen in Deutschland. Welche Gruppen sind besonders gefährdet? Hat sich die Lage im Iran nur verschärft oder ist sie gänzlich neu zu bewerten?
RA Jens Dieckmann ist seit 30 Jahren bundesweit im Asyl- und Aufenthaltsrecht als Rechtsanwalt tätig. Er befasst sich fortlaufend mit der Lage im Iran und berät Iraner:innen zu sämtlichen Fragen in laufenden Verfahren.

Informationen und Anmeldung


Fortbildungsreihe „Qualifizierter mit Flüchtlingen arbeiten“

Basiswissen Identitätsklärung – Grundlagen, Praxis und aktuelle Rechtsprechung

Am Mittwoch, 19. August 2026

Von 9:00 bis 13:00 Uhr - als Zoom-Konferenz

Referentin: Laura Hilb ist seit 2023 als Rechtsreferentin und Redakteurin beim Informationsverbund Asyl und Migration e. V. tätig. Zuvor war sie als Referentin für Advocacy beim Bundesverband Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (ehemals BAfF) beschäftigt. Berufliche Erfahrungen in der Beratungsarbeit sammelte sie außerdem bei der Caritas des Erzbistums Berlin. Zwischen Oktober 2013 und Dezember 2017 wirkte sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Leitungsteam der Refugee Law Clinic Gießen mit. 

Zum Thema der Fortbildung:
Die Identitätsklärung spielt in vielen asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren eine zentrale Rolle und stellt Beratende häufig vor komplexe Fragestellungen.
Mit unserer Online-Fortbildung möchten wir einen praxisnahen Einstieg in die Grundlagen der Identitätsklärung bieten.

Behandelt werden die Rechtsvorschriften zur Identitätsklärung im Asylverfahren, im Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsangehörigkeitsrecht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Stufen-Modell zur Identitätsklärung, das das Bundesverwaltungsgericht entwickelt hat. Es ist maßgeblich für die Beurteilung von Mitwirkungspflichten und Identitätsnachweisen im Einbürgerungsverfahren. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.12.2025 (Az. 1 C 27.24 – asyl.net: M33877) das 4-Stufen-Modell durch ein 5-Stufen-Modell abgelöst, was die Anforderungen an die Betroffenen und ihre Identitätsklärung erhöht.

Wir beleuchten die einzelnen Prüfschritte, ihre rechtliche Bedeutung sowie die praktischen Auswirkungen für die Beratung und Begleitung von Ratsuchenden.

Inhalte der Fortbildung:

  • Grundlagen der Identitätsklärung im Gesetz
  • Das Stufen-Modell des Bundesverwaltungsgerichts
  • Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.12.2025
  • Praxisbeispiele und aktuelle Entwicklungen
  • Raum für Fragen und Erfahrungsaustausch

Als ausgewiesene Expertin im Asyl- und Aufenthaltsrecht veröffentlicht Laura Hilb regelmäßig Fachbeiträge und Arbeitshilfen zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen. 

Eine Auswahl ihrer Publikationen zum Thema Identitätsklärung finden Sie im Folgenden

Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten, die sich mit den Grundlagen der Identitätsklärung befassen oder ihr Wissen vertiefen möchten.

Ausblick: Für Interessierte möchten wir ankündigen, dass eine weiterführende Vertiefungsveranstaltung „Identitätsklärung Teil II“ am 01.10.2026 von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr online geplant ist. Merken Sie sich den Termin vor. Wir empfehlen die Teilnahme an beiden Fortbildungen. Nähere Informationen folgen rechtzeitig.

Zur Anmeldung:
Bitte melden Sie sich bis Mittwoch, 12.08.2026 - 12:00 Uhr nur online an unter: https://forms.office.com/e/EUULbtS70A

Und achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihre Kontaktdaten (E-Mail) korrekt eingeben!

Zoom-Link: Bitte warten Sie die Anmeldefrist ab und sehen Sie vorher von Anrufen ab. Sie erhalten die Einwahldaten für die Online-Fortbildung am Montag, 17.08.2026nachmittags. Diese sind nur für Sie bestimmt, bitte nicht weitergeben!

Für sonstige Rückfragen zur Online-Fortbildung, wenden Sie sich bitte an Frau Damm unter der Tel. Nr. 069 7947-6227 oder per E-Mail an andrea.damm(at)diakonie-hessen.de.

Kostenfrei, aber nicht umsonst – über Spenden freuen wir uns! 
Da wir alle unsere Online-Fortbildungen derzeit kostenfrei anbieten, freuen wir uns über eine Spende zur Unterstützung des Fonds „Familienzusammenführung“ der Diakonie Hessen. Bitte überweisen Sie an:

Diakonie Hessen
Evangelische Bank eG. Kassel
IBAN: DE12 5206 0410 0004 0506 06
mit dem Betreff „Familienzusammenführung 03“, Name und Adresse

Sie erhalten eine Spendenquittung.

Eine Teilnahmebescheinigung kann in der Regel nicht ausgestellt werden.

Die Veranstalter der Fortbildungsreihe „Qualifizierter mit Flüchtlingen arbeiten“ sind: 
Amnesty International, Caritasverband für die Diözese Limburg e.V., Diakonie Hessen e.V., DRK Landesverband Hessen e.V., Hessischer Flüchtlingsrat, Paritätischer Wohlfahrtsverband Hessen, Refugee Law Clinic an der Universität Gießen.


Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS)

Am Mittwoch, den 10.06.2026
Von 10:00 bis 15:00 Uhr
Wo: IG Metall, Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 60329 Frankfurt am Main

Referent: Prof. Dr. Dr. Maximilian Pichl
Seit Oktober 2025 hat er die Professur für Recht der Sozialen Arbeit: Demokratie, Partizipation, Rechtsstaatlichkeit an der Frankfurt University of Applied Sciences inne. 2023 und 2024 wurde mehrfach seine Expertise zur Asylpolitik und der geplanten GEAS-Reform gesucht, und er trat als Experte in Nachrichtensendungen auf. Für seine Dissertationen wurden ihm der Antonio-Gramsci-Dissertationspreis für kritische Forschung in der Migrationsgesellschaft sowie der Walter-Kolb-Preis und der Werner-Pünder-Preis verliehen.

Zum Inhalt
Die Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) umfasst mehrere zentrale Rechtsakte. Wesentlich ist dabei, dass viele bislang im Ermessen der Mitgliedstaaten stehende Regelungen verbindlich ausgestaltet werden. Dies geschieht durch eine Umwandlung von Richtlinien in Verordnungen, sodass diese direkt gelten, ohne dass sie erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Die Fortbildung gibt einen Überblick über ausgewählte Aspekte, die mit GEAS einhergehen und ordnet diese kritisch ein. Die europäischen Rechtsakte, die das reformierte europäische Asylsystem bilden, sind ab dem 12. Juni 2026 anwendbar. Ebenso ist vorgesehen, dass die Anpassungsgesetze in Deutschland zu diesem Datum in Kraft treten sollen.

Ablauf

9:30 Uhr  Anmeldung & Ankommen

10:00 Uhr Gesamtüberblick über die GEAS-Reform
Das neue Screening-Verfahren, mit besonderem Fokus auf die Gruppe der unbegleiteten Minderjährigen

12:30 Uhr Mittagessen

13:15 Uhr Grenzverfahren und Haft
Das alte/neue Dublin-Verfahren
Zugang zu Bildung, Gesundheit und Sozialleistungen

15:00 Uhr Ende der Veranstaltung

Zur Anmeldung: Bitte melden Sie sich bis Dienstag, 26.05.2026 - 12:00 Uhr nur online an unter: https://forms.office.com/e/bWTneq2jNt

Und achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihre Kontaktdaten (E-Mail-Adresse) korrekt eingeben!

Kosten: € 20,– für Ehrenamtliche, € 70,– für Hauptamtliche
inkl. vegetarischer Verpflegung

Der Tagungsbeitrag ist zu Beginn der Veranstaltung bar zu bezahlen. Quittung und Teilnahmebescheinigung werden vor Ort ausgestellt.

Teilnehmendenzahl: max. 60 Teilnehmer*innen 

Falls die Zahl der Teilnehmenden schon vor dem Anmeldeschluss überschritten ist, müssen Sie mit einer Absage rechnen. Bei großer Nachfrage gibt es eine Warteliste.

Bei Verhinderung bitten wir um möglichst frühzeitige Benachrichtigung der Diakonie Hessen (Andrea Damm, E-Mail: andrea.damm(at)diakonie-hessen.de oder Tel.: 069 79 47-6227).

Bei unentschuldigtem Fernbleiben stellen wir 50% des Teilnahmebeitrages in Rechnung.

Bitte warten Sie die Anmeldefrist ab und sehen Sie vorher von Anrufen ab. Sie erhalten am Montag, 01.06.2026 eine Anmeldebestätigung.

Für sonstige Rückfragen zur Präsenz-Fortbildung, wenden Sie sich bitte an Frau Damm unter der Tel. Nr. 069 7947-6227 oder per E-Mail an andrea.damm(at)diakonie-hessen.de.

Die Veranstalter der Fortbildungsreihe „Qualifizierter mit Flüchtlingen arbeiten“ sind:
Amnesty International, Caritasverband für die Diözese Limburg e.V., Diakonie Hessen e.V., DRK Landesverband Hessen e.V., Hessischer Flüchtlingsrat, Paritätischer Wohlfahrtsverband Hessen, Refugee Law Clinic an der Universität Gießen. 

Diese Fortbildung findet in Kooperation mit der IG Metall Beratungsstelle für Geflüchtete, Der Laden, statt.


Thema: Das Petitions- & Härtefallverfahren in der Praxis

Am Samstag, 21. März 2026 (Fortbildung wurde verschoben, neuer Termin hält)

Von 10:00 bis 16:30 Uhr

Wo: Refugee Law Clinic Gießen, Hörsaal 44, Licher Straße 68, 35394 Gießen

Referent*innen:

  • Pia Gaffron, Projekt „Wege in die Legalität“ der Regionalen Diakonie Darmstadt-Dieburg
  • Katrin Schleenbecker, Landtagsabgeordnete für die Fraktion Die Grünen, Mitglied des Petitionsausschusses & der Härtefallkommission
  • Andreas Schwantner, Mitglied Härtefallkommission für Amnesty International 

Zum Inhalt:
Ausreisepflichtige Menschen haben die Möglichkeit einen Antrag an die hessische Härtefallkommission (HFK) zu stellen, wenn es über die im Aufenthaltsgesetz vorgesehenen Möglichkeiten hinaus keine andere aufenthaltsrechtliche Bleiberechts-Alternative gibt. Die HFK ist ein Gremium, das sich aus Vertreter*innen von Behörden, Kirchen, Verbänden, Flüchtlingsorganisationen und Abgeordneten zusammensetzt. Sie kann nach eingehender Prüfung in Einzelfällen dem Innenminister empfehlen, eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23a AufenthG zu erteilen. 

In Hessen gilt für den Zugang zur Härtefallkommission allerdings die zwingende Bedingung eines vorgelagerten Petitionsverfahrens. 

In der Fortbildung werden sowohl das Petitions- als auch das Härtefallverfahren vorgestellt. Zudem besteht die Möglichkeit, praktische Handlungsempfehlungen und Tipps von Praktiker*innen für die Antragsstellung zu erhalten und im offenen Austausch wichtige Fragen rund um beide Verfahren zu klären.

Ablauf

9:30 Uhr: Anmeldung & Ankommen

10:00 Uhr: Das Petitionsverfahren
 Pia Gaffron und Katrin Schleenbecker (mit anschließendem Austausch)

12:30 Uhr: Mittagessen

13:15 Uhr: Der Vorprüfungsausschuss der Härtefallkommission
Andreas Schwantner

13:45 Uhr: Das Härtefallkommissionsverfahren
Pia Gaffron und Katrin Schleenbecker

16:00 Uhr: Frage- und Diskussionsrunde zu Petitions- & Härtefallverfahren

16.30 Uhr: Ende der Veranstaltung

Zur Anmeldung
Bitte melden Sie sich bis Montag, 16.03.2026 - 12:00 Uhr nur online an unter:
https://forms.office.com/e/dLx1iMyUg4

Und achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihre Kontaktdaten (E-Mail-Adresse) korrekt eingeben!

Kosten
Der Tagungsbeitrag ist zu Beginn der Veranstaltung bar zu bezahlen. Quittung und Teilnahmebescheinigung werden vor Ort ausgestellt. 

20 Euro für Ehrenamtliche / 70 Euro für Hauptamtliche
inkl. vegetarischer Verpflegung

Teilnehmendenzahl: max. 60 Teilnehmer*innen
Falls die Zahl der Teilnehmenden schon vor dem Anmeldeschluss überschritten ist, müssen Sie mit einer Absage rechnen. Bei großer Nachfrage gibt es eine Warteliste.

Bei Verhinderung bitten wir um möglichst frühzeitige Benachrichtigung der Diakonie Hessen: 
Andrea Damm andrea.damm(at)diakonie-hessen.de oder Tel.: 069 79 47-6227

Bei unentschuldigtem Fernbleiben stellen wir 50 Prozent des Teilnahmebeitrages in Rechnung.

Bitte warten Sie die Anmeldefrist ab und sehen Sie vorher von Anrufen ab. Sie erhalten am Mittwoch, 18.03.2026 eine Anmeldebestätigung.

Für sonstige Rückfragen zur Präsenz-Fortbildung wenden Sie sich bitte an Frau Damm
Tel.:  069 7947-6227 oder per E-Mail an andrea.damm(at)diakonie-hessen.de.

Die Veranstalter der Fortbildungsreihe „Qualifizierter mit Flüchtlingen arbeiten“ sind:
Amnesty International, Caritasverband für die Diözese Limburg e.V., Diakonie Hessen e.V., DRK Landesverband Hessen e.V., Hessischer Flüchtlingsrat, Paritätischer Wohlfahrtsverband Hessen, Refugee Law Clinic an der Universität Gießen.


Thema: Aufenthaltsverfestigung für Personen mit humanitärem Aufenthaltstitel - Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung

Am Donnerstag, 26. Februar 2026

Von 9:00 bis 13:00 Uhr - als Zoom-Konferenz

Referent: Christopher Wohnig (Rechtsanwalt für Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Ausländerrecht, Wiesbaden)

Thema der Fortbildung
Mit dem Ende des Assad-Regimes, den ersten Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan und dem ungebrochenem Kriegsgeschehen in der Ukraine steigt die Verunsicherung, sowohl unter diesen Staatsagenhörigen als auch jenen anderer Länder. Vor diesem Hintergrund soll in der Fortbildung der Fokus auf den Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung und -verfestigung für Personen mit einem sog. humanitärem Aufenthaltstitel liegen. Welche Zugangsvoraussetzungen verlangt eine Niederlassungserlaubnis? Und wie kann man die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen? 

NICHT Thema der Fortbildung ist die Aufenthaltssicherung für Personen, die aktuell in einem Duldungsstatus sind. 

Zur Anmeldung:
Bitte melden Sie sich bis Freitag, 20.02.2026 - 12:00 Uhr nur online an unter: https://forms.office.com/e/43DQgbaLkM?origin=lprLink

Und achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihre Kontaktdaten (E-Mail) korrekt eingeben!

Zoom-Link: Bitte warten Sie die Anmeldefrist ab und sehen Sie vorher von Anrufen ab. Sie erhalten die Einwahldaten für die Online-Fortbildung am Dienstag, 24.02.2026 nachmittags. Diese sind nur für Sie bestimmt, bitte nicht weitergeben!

Für sonstige Rückfragen zur Online-Fortbildung, wenden Sie sich bitte an Frau Damm unter Telefon:. 069 7947-6227 oder per E-Mail an andrea.damm(at)diakonie-hessen.de.

Kostenfrei, aber nicht umsonst – über Spenden freuen wir uns!
Da wir alle unsere Online-Fortbildungen derzeit kostenfrei anbieten, freuen wir uns über eine Spende zur Unterstützung des Fonds „Familienzusammenführung“ der Diakonie Hessen. Bitte überweisen Sie an:

Diakonie Hessen
Evangelische Bank eG. Kassel 
IBAN: DE12 5206 0410 0004 0506 06
mit dem Betreff „Familienzusammenführung 01“, Name und Adresse
Sie erhalten eine Spendenquittung.

Eine Teilnahmebescheinigung kann in der Regel nicht ausgestellt werden.

Ansprechpartnerin:  

Andrea Damm
Abteilung Flucht, Interkulturelle Arbeit, Migration
Diakonie Hessen
Sachbearbeitung/Sekretariat
T +49 69 7947 6227
M +49 151 72421333

andrea.damm(at)diakonie-hessen.de

Die Veranstalter der Fortbildungsreihe „Qualifizierter mit Flüchtlingen arbeiten“ sind:

Amnesty International, Caritasverband für die Diözese Limburg e.V., Diakonie Hessen e.V., DRK Landesverband Hessen e.V., Hessischer Flüchtlingsrat, Paritätischer Wohlfahrtsverband Hessen, Refugee Law Clinic an der Universität Gießen.