Um Schutzsuchende vom Territorium der EU fernzuhalten und denjenigen, die es dennoch erreichen, das Leben so schwer wie möglich zu machen, schneidet die GEAS-Reform tief in den Flüchtlingsschutz ein: Einschränkung bzw. Abschaffung fairer und effektiver Asylverfahren, Aufweichen des menschenrechtlich absoluten Zurückweisungsverbotes, der Abbau rechtsstaatlicher Garantien und des Rechtsschutzes für Schutzsuchende
Doch auch nach der GEAS-Reform verbleiben die Verantwortung und Zuständigkeit für viele Fragen der Aufnahme, Unterbringung und Teilhabe von Schutzsuchenden bei den Ländern. Die Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration in RLP (AGARP), der Flüchtlingsrat RLP e.V. und der Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP haben die Landesregierung deshalb heute aufgefordert, von ihren diesbezüglichen Gestaltungsmöglichkeiten menschenrechtsorientiert Gebrauch zu machen. Ein entsprechendes Forderungspapier haben sie dem rheinland-pfälzischen Innenminister Achim Schwickert übergeben.
Die drei Organisationen erwarten insbesondere, dass die Landesregierung
auf die gesonderte Unterbringung von Menschen, für die nach der Dublin-Regelung ein anderer Staat zuständig ist oder die bereits in einem anderen Staat internationalen Schutz zuerkannt bekommen haben, in sogenannten „Sekundärmigrationszentren“ verzichtet;
dafür Sorge trägt, dass bei der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verfassungs- und europarechtliche Maßstäbe eingehalten werden. Vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs darf es in Rheinland-Pfalz keine Leistungskürzungen und vollständigen Leistungsausschlüsse in sog. „Dublin- und Drittstaatenfällen“ geben.
Sie sehen das Land darüber hinaus auch im Umgang mit besonders verletzlichen Schutzsuchenden, beim Schutz minderjähriger Geflüchteter sowie im Hinblick auf die Gewährleistung des Zugangs zu Bildung, Gesundheitsversorgung und unabhängiger Beratung in der Pflicht.
„Auch nach der GEAS-Reform bleibt das Recht auf Asyl ein Menschenrecht“, betonen die drei Organisationen. „CDU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich zur ‚Humanität‘ in der Asyl- und Migrationspolitik bekannt. Wir erwarten, dass das nicht ohne Folgen bleibt und die Landesregierung von den ihr verbleibenden Ausgestaltungsmöglichkeiten der GEAS-Reform menschenrechtsorientiert Gebrauch macht. Menschen auf der Flucht dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie fliehen mussten.“
gez.
Kemal Gülcehre, Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration in RLP
Dr. Natalie Lochmann, Flüchtlingsrat RLP e.V.
Torsten Jäger, Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP