Frau mit dunklen Haaren und gelber Bluse erklärt Mann mit dunklem Haaren etwas am Laptop iStock/Vadym Pastukh

Unabhängige Asylverfahrensberatung erhalten!

Aus für unabhängige Asylverfahrensberatung?!

Innenministerium stellt bewährtes Beratungsangebot für Geflüchtete infrage

Das Bundesministerium des Innern hat den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege mitgeteilt, die unabhängige Beratung Schutzsuchender im Asylverfahren einschließlich der besonderen Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende ab 2027 nicht mehr finanzieren zu wollen. Damit stünde ein erst 2023 eingeführtes, gesetzlich verankertes Angebot vor dem Aus. Für Menschen im Asylverfahren würde eine zentrale Unterstützung wegfallen – mit gravierenden Folgen für Betroffene, Rechtsstaat und Funktionsfähigkeit des Asylsystems.

Unabhängige Beratung ist zentral für faire und effiziente Asylverfahren
Ziel der unabhängigen Beratung ist es, dass Schutzsuchende das Verfahren verstehen und alle relevanten Schutzgründe so früh wie möglich vortragen. Diese Art der Unterstützung ist im Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) explizit vorgesehen. So werden Fehlentscheidungen vermieden, Verfahren beschleunigt und die Akzeptanz staatlicher Entscheidungen gestärkt. Besonders schutzbedürftige Personen – etwa traumatisierte Geflüchtete, Opfer sexualisierter Gewalt oder queere Personen – können frühzeitig identifiziert werden, damit ihre Bedürfnisse im Asylverfahren und bei der Unterbringung berücksichtigt werden.

Gerade vor dem Hintergrund der ab Juni anstehenden Verschärfungen im Asylrecht – etwa Einschränkungen der Bewegungsfreiheit oder beschleunigte Verfahren mit verkürzten Rechtsmittelfristen – ist eine qualifizierte, unabhängige Beratung unverzichtbar für effiziente und rechtsstaatliche Asylverfahren.

Zweifelhafte Grundlage für Entscheidung
Das Ministerium verkündete den Trägern, ab 2027 keinerlei Mittel mehr aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen und begründete seine Entscheidung mit dem Ergebnis einer Evaluation der Forschungsstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Die Ergebnisse dieser Evaluation, die im Koalitionsvertrag vereinbart worden war, wurden aber bislang weder veröffentlicht noch den Trägern zugänglich gemacht.
Damit droht eine gerade erst aufgebaute bundesweite Infrastruktur zu zerbrechen und zwar ohne dass eine politische Entscheidung offen und faktenbasiert diskutiert wurde.
Eine aktuelle Wirkungsanalyse der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), die dem Bundesinnenministerium vorliegt, belegt hingegen die positiven Effekte des Programms. 

Zur Expertise
 

Die BAGFW kritisiert die angekündigte Streichung scharf und fordert die Bundesregierung auf,

• die Ergebnisse der Evaluation vollständig und zeitnah zu veröffentlichen,
• bis dahin keine irreversiblen Entscheidungen zu treffen, die die bestehende Infrastruktur zerstören und
• im Bundeshaushalt 2027 eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung sicherzustellen.

Dazu erklärt Achim Meyer auf der Heyde, Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes: „Die auch dem Bundesinnenministerium vorgelegte praxisbasierte Expertise der BAGFW macht deutlich, dass das Programm wirkt: Es trägt nicht nur zur Rechtsstaatlichkeit, sondern auch der Beschleunigung und Effizienz von Asylverfahren bei. Eine Streichung dieses wichtigen Angebots können und werden wir nicht hinnehmen.“

Hintergrund: Fakten zur behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB)

Die BAGFW und ihre Mitgliedsorganisationen können bereits heute belegen, dass die Beratung wirkt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen:
1. Hohe Reichweite in kurzer Zeit
Seit Start des Bundesprogramms 2023 wurde die AVB innerhalb von zwei Jahren bundesweit aufgebaut. Bereits 2024 konnten über ein Viertel aller Asylsuchenden erreicht werden. An rund 225 Standorten werden Schutzsuchende, darunter auch besonders Vulnerable, im Asylverfahren qualifiziert beraten.
2. Mehr Verfahrenseffizienz, weniger aussichtslose Anträge
Individuelle Beratung hilft Schutzsuchenden, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und ihre Schutzgründe strukturiert darzulegen. Das verbessert die Qualität der Entscheidungen, verkürzt Verfahren und verhindert aussichtslose Anträge und Klagen. Davon profitieren nicht nur die Betroffenen, sondern auch Behörden und Gerichte.
3. Früherkennung besonderer Schutzbedarfe
In der Beratung werden besondere Schutzbedarfe – etwa bei unbegleiteten Minderjährigen, Opfern von Gewalt oder traumatisierten Personen – systematisch erfasst und an die zuständigen Stellen gemeldet. Das ist ein zentraler Baustein zur Erfüllung der menschen‑ und europarechtlichen Verpflichtungen Deutschlands.
4. Verlässliche Bleibeperspektiven und Integration
Eine frühzeitige Klärung der Bleibeperspektive ermöglicht schnelleren Zugang zu Sprache, Bildung und Arbeit. Städte und Gemeinden erhalten dadurch Planungssicherheit und können Integrationsangebote zielgerichteter gestalten – eine Win‑win‑Situation für Kommunen und Geflüchtete.
5. Politischer Handlungsbedarf statt Mittelkürzung
Angesichts der positiven Wirkung braucht es einen stufenweisen Ausbau sowie eine Verstetigung des Programms sowie eine auskömmliche Finanzierung (deutlich oberhalb des heutigen Niveaus), damit die Beratung flächendeckend und nachhaltig als tragende Säule eines funktionierenden Asylsystems wirken kann – nicht ihre faktische Abschaffung.

Berlin, 16. März 2026 

Kritik an systematischer Zerschlagung von Unterstützungsstrukturen für Geflüchtete

Die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL warnen vor einer kalkulierten und systematischen Zerstörung von zivilgesellschaftlichen Unterstützungsstrukturen für Geflüchtete. Dazu gehören die Kürzungen bei Integrationskursen ebenso wie die vorgesehene Streichung der unabhängigen Asylverfahrensberatung.

  • Der Abbau unabhängiger Beratungsangebote ist keine zufällige politische Entscheidung. Er ist Ausdruck eines umfassenden Angriffs auf gesellschaftliche Teilhabe und demokratische Strukturen – auf nationaler wie auf europäischer Ebene. Und das bei gleichzeitig wachsendem Beratungsbedarf von Geflüchteten, denn die Schutzquote beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sinkt deutlich, trotz einer massiven Ausweitung von Konflikten und Kriegen in zahlreichen Herkunftsländern.

    "Unabhängige Asylverfahrensberatung ist kein Zusatzangebot, sondern eine zentrale Voraussetzung für faire und funktionierende Verfahren. Wer diese Strukturen abbaut, greift in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats ein", sagt Helen Rezene, Geschäftsführerin von PRO ASYL. Damit werden gezielt die Rechte von Menschen geschwächt, die ohnehin zu den verletzlichsten Gruppen gehören. Der Schutz gesellschaftlicher Minderheiten ist jedoch Teil der demokratischen DNA und unverzichtbar für einen funktionierenden Rechtsstaat.

    "Besonders alarmierend ist, dass der gesetzliche Anspruch auf unabhängige Beratung zwar formal laut Paragraf 12a Asylgesetz besteht, in der Praxis jedoch faktisch auf Null gedreht wird", so Leonie Melk vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein beim bundesweiten Treffen von Landesflüchtlingsräten und PRO ASYL in Kiel.

    Diese Entwicklung steht exemplarisch für den systematischen Abbau zivilgesellschaftlicher Infrastruktur. Wenn bei der Vorbereitung auf ein komplexes und existentielles Verfahren und möglicherweise fehlerhaften Bescheiden gleichzeitig die Beratung wegbricht, wird effektiver Rechtsschutz faktisch unmöglich. Hinzu kommen strukturelle Probleme: Chaos im Asylverfahren und eine massive Zunahme von Klagen sind absehbare Konsequenzen.

    Diese Politik hindert Schutzsuchende zudem daran, an der Gesellschaft teilzuhaben, verschärft Ausgrenzung und Unsicherheit und verursacht individuelles Leid.

    Die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL fordern:

    ·  eine flächendeckende, unabhängige Asylverfahrensberatung
    ·  Integrationskurse für alle Schutzsuchenden
    ·  eine dauerhafte finanzielle Absicherung der Beratungs- und Unterstützungsstrukturen


Fatale Fehlentscheidung!

Aus Anlass der vom BMI angekündigten Streichung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung äußert sich Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, wie folgt:

„Die unabhängige Asylverfahrensberatung ist für geordnete und faire Verfahren unerlässlich. An rund 220 Standorten helfen wir Menschen, ihre Rechte überhaupt erst wahrnehmen zu können. Das reduziert Fehlentscheidungen, Widersprüche und Klagen, es fördert das gemeinsame Verständnis, beschleunigt Verfahren und schützt besonders vulnerable Personengruppen. Dass diese Unterstützung ausgerechnet wenige Wochen vor dem Start des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems bei absehbar wachsendem Bedarf gestrichen werden soll, ist eine fatale Fehlentscheidung und Realitätsverweigerung. Wir werden uns in den kommenden Wochen mit aller Kraft für die Verstetigung dieses Programms einsetzen."