Am 12.06.2026 wird die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wirksam. Auch unbegleitete Minderjährige (UM) sind von den tiefgreifenden Änderungen betroffen. In diesem Zusammenhang stellen sich nicht nur rechtliche, sondern auch viele praktische Fragen, die es zu beantworten gilt:
- Unbegleitete Minderjährige können künftig selbst Asylanträge stellen - wie ist das praktisch möglich und wie läuft das Verfahren dann weiter?
- Jede*r UM muss binnen 15 Tagen eine*n im Asylrecht qualifizierte*n Vertreter*in zur Seite gestellt bekommen und die Zahl der UM pro Vertreter*in wird auf 30 begrenzt - wie kann diese neue Regelung umgesetzt werden?
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhält eine eigene Aufgabe zur Alterseinschätzung - wie greifen die bewährten Verfahren der Jugendämter und die des BAMF ineinander?
- Die neuen Vorschriften zum Dublin-Verfahren erlauben unter Umständen Überstellungen von UM in andere europäische Staaten - wie wird die dafür obligatorische Kindeswohlprüfung vorgenommen?
Der geplante Fachtag macht sich auf, diese und noch weitere Fragen aufzugreifen und erste Lösungsansätze zu finden. Vertreter*innen von Verbänden, Behörden, Anwalt-schaft und Wissenschaft stellen die neuen Regelungen des GEAS für unbegleitete Minderjährige vor und diskutieren gemeinsam mit den Teilnehmenden in Workshops und im Plenum, wie eine kindeswohlgerechte Umsetzung möglich ist.
Eingeladen sind Fachkräfte aus den Jugendämtern, Jugendhilfeeinrichtungen und Bera-tungsstellen sowie Vormünder*innen, Anwält*innen und alle weiteren Interessierten, die mit unbegleiteten Minderjährigen arbeiten.
Kosten: Die Veranstaltung ist kostenlos; für die Verpflegung wird ggf. ein Unkosten- Beitrag erhoben.
Das Programm wird in Kürze versandt. Wer sichergehen möchte, es zu erhalten, kann sich hier in den Verteiler dafür eintragen: https://forms.cloud.microsoft/e/yBmqviYvkh