Veranstaltung für Ehrenamtliche aus der Reihe “Flucht und Trauma”
Was kann man tun, wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde? Bedeutet eine Ablehnung automatisch, dass eine Abschiebung unmittelbar bevorsteht? In der öffentlichen Debatte entsteht derzeit oft der Eindruck, dass Menschen nach einer Ablehnung ihres Asylantrags zwangsläufig abgeschoben werden. Doch die rechtliche Situation ist häufig komplexer.
In diesem Online-Seminar geht es um die Fragen von Duldung, drohender Abschiebung und möglichen Bleiberechten. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es noch, wenn das Asylverfahren negativ abgeschlossen wurde?
Unter welchen Umständen kann eine Abschiebung ausgesetzt werden oder ein anderer Aufenthaltstitel in Betracht kommen? Außerdem werfen wir einen Blick auf aktuelle Entwicklungen in Politik und Praxis und darauf, worauf Betroffene und Unterstützende besonders achten sollten.
Das Seminar richtet sich an Ehrenamtliche in der Arbeit mit Geflüchteten, die sich über Handlungsspielräume nach einer Ablehnung des Asylantrags informieren möchten. Neben einer Einführung in die wichtigsten rechtlichen Grundlagen wird es auch Raum für Fragen und Austausch geben.
Referent: Timmo Scherenberg, Geschäftsführung, Hessischer Flüchtlingsrat e.V.
Verbindliche Anmeldung bis 13.04.2026,
Maximale Teilnehmer:innenzahl: 20 Personen