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Familienzusammenführung

Die Diakonie und die evangelischen Kirchen in Hessen haben sich deutlich für das Recht auf Familien- zusammenführung ausgesprochen. Der Schutz der Familie ist ein Grundrecht und gilt auch für Geflüchtete - so der gemeinsame Appell.

Informationen und Meldungen rund um das Thema Familiennachzusammenführung finden Sie auf dieser Seite.

  • Erfahren Sie mehr darüber, dass die Debatte über den Familiennachzug bisher mit viel zu hohen Zahlen geführt wurde, wie Ergebnisse einer Studie des IAB zeigen.
  • Lesen Sie mehr über die Standpunkte von Diakonie und den evangelischen Kirchen zu diesem Thema.
  • Informieren Sie sich über den Spendenaufruf der Diakonie Hessen: „Familien gehören zusammen".
  • Machen Sie mit bei der Aktion „Familien gehören zusammen!“, damit allen Schutzberechtigten erlaubt wird, ihre Angehörigen nachzuholen.

Warum sich die Evangelischen Kirchen und die Diakonie in Hessen für den Familiennachzug von Geflüchteten einsetzen

Die Frage des Familiennachzugs steht für die Evangelischen Kirchen und die Diakonie zwischen Grund- und Menschenrechten einerseits und gesellschaftlichen sowie politischen Herausforderungen andererseits.

Vor allem aus drei Gründen ist ihnen der Einsatz für Familiennachzug ein wichtiges Anliegen:

1. Bedeutung von Familie für Kirche und Diakonie
Beide setzen sich mit dem Thema Familie auf vielfältige Weise auseinander und stützen Familien durch ganz unterschiedliche Angebote. Die Orientierungshilfe der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) aus 2013 trägt nicht umsonst den Titel "Zwischen Autonomie und Angewiesenheit: Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken". Darin heißt es u.a.:
"Die Schöpfungsgeschichte beschreibt es mit dem schlichten Satz: ‚Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei.‘ Nicht nur Kinder sind auf ihre Eltern und kranke und pflegebedürftige Familienmitglieder auf Hilfe angewiesen, auch Liebende sind in gleichberechtigter Weise aufeinander angewiesen und gerade so miteinander verbunden. Dabei können sich die wechselseitigen Abhängigkeiten im Laufe des Lebens durchaus ändern. Dass solche Angewiesenheit und wechselseitige Hilfe emotionale Bindung erzeugt und die Erfahrung von Geborgenheit und Heimat in sich birgt, ist eines der Geheimnisse von Familienleben und gesellschaftlichem Zusammenhalt".
https://www.ekd.de/22584.htm

Im Juli 2017 hat die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf-Netzwerk) in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) die Broschüre "Familie in der Vielfalt" veröffentlicht. Hier wird der Kirchenpräsident der EKHN, Dr. Dr. Volker Jung, mit dem Satz zitiert:
"Eine Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass Menschen verbindlich und dauerhaft füreinander da sind und füreinander sorgen." (S. 6)
http://unsere.ekhn.de/fileadmin/content/ekhn.de/download/leben_familie/familien_broschuere17_q_ekhn_eaf_etzwerk_familie.pdf

 

2. Schutz von Familien als Grund- und Menschenrecht
In Art. 6 Abs. 1 unserer Verfassung heißt es:
"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates".
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html
Dieser besondere Schutz gilt nicht nur für deutsche Staatsbürger sondern für alle Menschen  in unserem Land. Folglich ist der Familiennachzug auch grundrechtlich geboten.
Ebenso stärkt die Europäische Menschenrechtskonvention in Art. 8 den Schutz von Ehe und Familie. So heißt es in Abs. 1:
„Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens….“
https://www.menschenrechtskonvention.eu/konvention-zum-schutz-der-menschenrechte-und-grundfreiheiten-9236/

Ebenso können die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 16 und der UN Zivilpakt Art. 23 als Menschenrechtsschutz von Ehe und Familie genannt werden.
https://www.menschenrechtserklaerung.de/ehe-und-familie-3633/

Darüber hinaus kritisiert das Deutsche Institut für Menschenrechte in seinem jährlichen Bericht zur Entwicklung der Menschrechte in Deutschland, der im Dezember 2021 veröffentlicht wurde, die Kontingentierung des Familiennachzugs sowie zu subsidiär geschützten Flüchtlingen:

„Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert die unterschiedliche Behandlung von anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Familiennachzug. Die Situation beider Gruppen ist vergleichbar: Auch subsidiär Schutzberechtigten ist eine Rückkehr in ihr Herkunftsland und ein gemeinsames Familienleben dort aufgrund einer Bürgerkriegssituation auf absehbare Zeit nicht zumutbar. Daher sollte die Kontingentierung wieder aufgehoben werden, zumal sich das Verfahren in der Praxis als sehr zeitaufwendig, bürokratisch und intransparent erwiesen hat.“

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Menschenrechtsbericht/Menschenrechtsbericht_2021.pdf


3. Familiennachzug fördert Integration
Neben vielen anderen Untersuchungen bestätigt auch die im November 2017 erschienene Studie des Sachverständigenrates Deutscher Stiftungen für Integration und Migration und der Robert-Bosch-Stiftung "Wie gelingt Integration" die Notwendigkeit des zügigen Familiennachzugs. Darin heißt es:
"Zu klären ist in diesem Zusammenhang aber auch, was mit Familienangehörigen geschieht. Es kann die Integration beschleunigen, wenn zumindest die Kernfamilie zusammenlebt; dadurch werden z. B. persönliche Ressourcen frei, die auf Spracherwerb oder Arbeitssuche verwendet oder in soziale Kontakte investiert werden können. Anerkannte Flüchtlinge haben rechtliche Möglichkeiten, ihre Familien nachzuholen. Diese Möglichkeiten sollten nicht dadurch ausgebremst werden, dass der Erhalt eines Visums lange Zeit in Anspruch nimmt. Das betrifft die Wege zu deutschen Konsulaten im Herkunfts- oder einem Nachbarland ebenso wie Wartezeiten für Termine.
Weiterhin ist für subsidiär Schutzberechtigte derzeit das Recht auf Familiennachzug ausgesetzt. Dies betrifft gegenwärtig vor allem die große Gruppe syrischer Flüchtlinge, die eine gute Bleibeperspektive hat. Deshalb ist es unbedingt zu begrüßen, dass die Aussetzung befristet ist. Eine Verlängerung, wie sie derzeit (Stand: August 2017) wieder diskutiert wird, ist nicht ratsam, denn sie könnte sich auf die Integration dieser großen Gruppe von Flüchtlingen negativ auswirken (vgl. auch SVR 2017d)". (S. 93)
https://www.svr-migration.de/publikationen/wie_gelingt_integration/


Was passiert, wenn Familiennachzug verhindert wird, erleben Mitarbeitende in Diakonie und Kirche täglich in ihrer Beratungspraxis. Zwei Beispiele:
- Berichtet wird, dass syrische Familienväter den Integrationskurs nicht mehr besuchen, weil sie nachts arbeiten - ausgebeutet und für wenig Geld - um die Familienangehörigen, die im Libanon festsitzen, zu unterstützen
- Diakonische Partner in Thessaloniki/Griechenland berichten von einem jungen Syrer, der es nicht mehr aushielt, dass seine Familie nicht nachziehen konnte. Obwohl er in Deutschland subsidiären Schutz erhalten hat, ist er nach Aleppo zurückgekehrt, hat dort seine Familie in den Ruinen gefunden und sich dann mit ihnen gemeinsam erneut auf die Reise über das Meer begeben. Jetzt hängt er in Griechenland fest und versucht (vermutlich vergebens) wieder nach Deutschland zu komme
http://menschen-wie-wir.de/startseite/einzelansicht/news/deutsch-fuer-gefluechtete-in-griechenland.html


Familienleben kann scheitern – auch das von Flüchtlingsfamilien
Die eingangs zitierten kirchlichen Positionen wissen um Konflikte und Schwierigkeiten in Familien:
"Dazu gehört zunächst, sich einzugestehen, dass Familie nicht immer ein idyllischer Hort des Friedens ist, sondern eben auch ein sehr konfliktreicher und auch ein Ort entsetzlichen Leidens sein kann." ("Familie in der Vielfalt“, S. 7)

Familienbindungen und -beziehungen können scheitern und sie tun es oft - das kennen alle. Auch der Nachzug zu Flüchtlingen verspricht nicht in jedem Fall Harmonie und Glück. Hinzu kommen Probleme, die mit der langen Trennung und unterschiedlichen Traditionen zu tun haben. Wer lange getrennt war und sich in sehr unterschiedlichen Lebenslagen zurechtfinden musste, hat sich unterschiedlich weiter entwickelt. Beispiele gibt es dazu auch in der eigenen deutschen Geschichte. Die glückliche Rückkehr der Männer aus Krieg und Gefangenschaft hat in vielen Ehen zu Friktionen geführt und Frauen häufig wieder auf Plätze zurückgestellt, die sie schon lange verlassen hatten. Viele hätten sich gerne aus diesen unglücklich gewordenen Beziehungen gelöst - aber das war in den 40er und 50er Jahren des letzten Jahrhunderts oft (gesellschaftlich und finanziell) nicht möglich.


Die Evangelischen Kirchen und die Diakonie setzen sich dafür ein, dass

  • die Kontingentierung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte aufgehoben wird und das Sonderverfahren mit Prüfung der besonderen Faktoren beendet wird.
  • der Familiennachzug Geflüchteter, die in anderen europäischen Ländern im Rahmen der Dublin-Verordnung auf Familienzusammenführung warten, innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten umgesetzt wird.
  • der Nachzug zu minderjährigen Kindern, die einen Schutzstatus erhalten haben, sowohl den Eltern als auch den minderjährigen Geschwistern ermöglicht wird.
  • Familien in der Phase der "Wiedervereinigung" gut unterstützt und Frauen und Kinder gestärkt werden.
  • Niedrigschwellige Zugänge müssen entwickelt werden, um das Ankommen in der Ungleichzeitigkeit (unterschiedliche Traditionen und Lebensvorstellungen) zu begleiten und für die offene Gesellschaft unter hier Lebenden wie Nachziehenden zu werben. 

Amall Breijawi, Referentin Flucht und Asyl
Abteilung Flucht, Interkulturelle Arbeit, Migration (FIAM) der Diakonie Hessen, März 2022

Meldungen

18.07.2016 bj

"Flüchtlinge müssen mit ihren Familien zusammen sein"

Die Diakonie und die evangelischen Kirchen in Hessen haben sich deutlich für das Recht auf Familienzusammenführung ausgesprochen. Gemeinsam fordern sie den Abbau von Hürden beim Familiennachzug.

15.07.2016 bj

Zusammenführung syrischer Familien

Unter dem Titel "Willkommen in Deutschland" bietet das Auswärtige Amt auf einer Internetplattform alle wichtigen Informationen zur Familienzusammenführung syrischer Flüchtlinge.

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Handreichung Familienzusammenführung

Die Handreichung der Diakonie Deutschland soll allen Menschen in der Beratung von Flüchtlingen zugute kommen, das Verfahren der Familienzusammenführung im Rahmen der Dublin III-Verordnung zu erleichtern und die Abläufe zu verbessern, ob in der Asylverfahrensberatung, der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) oder den Jugendmigrationsdiensten (JMD), den Einrichtungen für unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge, den Vormündern und den unzähligen freiwillig engagierten Flüchtlingshelfern.

Handreichung herunterladen

Informationsportal zum Familiennachzug

Der Informationsverbund Asyl & Migration hat eine Informationsplattform zum Familiennachzug eingerichtet. Dort finden sich zahlreiche Informationen, Merkblätter und Links zum Thema.

Zum Infoportal Familiennachzug

 

Entwurf einer musikalischen Andacht zur Familienzusammenführung

Spendenaufruf

Weil die Sorge um Familienmitglieder in Kriegsgebieten die Integration erschwert und weil Familien zusammen gehören, setzt sich die Diakonie Hessen dafür ein, dass Familienzusammenführung zu allen Schutzberechtigten zügig ermöglicht wird.

Danke für Ihre Spende!

Diakonie Hessen
Evangelische Bank
IBAN DE12 5206 0410 0004 0506 06
BIC GENODEF1EK1

Verwendungszweck: Flüchtlingsfamilien

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