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Schutzprogramm gestartet

Mehr Schutz für Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften

dildemir/Istock

Der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt ist in vielen deutschen Flüchtlingsunterkünften nicht ausreichend gewährleistet. Daher unterstützt das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Kinderhilfswerk UNICEF der Vereinten Nationen Städte und Gemeinden, um die Situation von Frauen und Kindern in den Einrichtungen zu verbessern.

Als Reaktion auf Übergriffe auf Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften wurde im Dezember 2016 gemeinsam mit dem Kinderhilfswerk Unicef das Schutzprogramm eine Initiative zum Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften gestartet. Jetzt soll das Programm nochmals deutlich ausgebaut werden. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums werden bundesweit 75 weitere Koordinatoren eingestellt, die Personal von Einrichtungen beraten sollen und Ansprechpartner für Betroffene sind. Die Zahl der Koordinatoren werde damit vervierfacht, sagte Ministerin Manuela Schwesig (SPD).

Schutzkonzepte entwickeln

Die Koordinatoren entwickeln gemeinsam mit Leitern von Einrichtungen Schutzkonzepte und begleiten deren Umsetzung. Zudem organisieren sie Schulungen für das Personal der Unterkünfte und beraten Bewohnerinnen der Einrichtungen zu ihren Rechten und Angeboten. Jede Koordinatorenstelle wird den Angaben zufolge mit jährlich 40.000 Euro aus dem Etat des Familienministeriums gefördert. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 10. Februar.

Das Schutzkonzept umfasst drei konkrete Maßnahmen:

  • ein KfW-Förderprogramm mit einem Volumen von bis zu 200 Millionen Euro
  • eine Kooperation mit UNICEF zur Beratung und Unterstützung in den Flüchtlingsunterkünften
  • die Stärkung von Angeboten der Folteropferzentren mit Fokus auf Gewalt gegen Frauen (Traumabewältigung)

KfW-Förderprogramm

Gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird ein Programm gestartet, dass die Schaffung und den Umbau von Flüchtlingsunterkünften fördert, um Frauen und Kindern besseren Schutz zu ermöglichen. Mit dem Programm sollen Investitionskredite mit einem Gesamtvolumen von bis zu 200 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Ausbau des Kinderschutzes

UNICEF und das Bundesfamilienministerium, stellvertretend für die Bundesregierung, haben eine gemeinsame Kooperation vereinbart. Diese Kooperationsvereinbarung sieht unter anderem vor, das Personal in Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge in Fragen des Kinderschutzes zu schulen und für Fälle sexueller Gewalt zu sensibilisieren. Zudem soll UNICEF logistische Hilfe bei der Einrichtung kinderfreundlicher Räume sowie dem Aufbau psychosozialer Betreuungsstrukturen leisten.

Kinder und Jugendliche, die nach Deutschland kommen, haben, wie alle Kinder hier, gemäß der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen. Derzeit steht aber das deutsche Asylrecht dem Schutz der Flüchtlingskinder entgegen - gleiches trifft auch für den Schutz von Frauen in Flüchtlingsunterkünften zu.

Dringend benötigt werden:

  • eine kindgerechte Ausstattung der Erstaufnahmeeinrichtungen und damit eines Ortes, wo Kinder ausreichend vor Übergriffen geschützt sind;
  • ein Zugang für Kinder und Jugendliche zu Spiel- und Lernangeboten und zu Sprachkursen;
  • eine psychosoziale Hilfe und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Frauen, die schlimme Erfahrungen gemacht haben;
  • ein in Kinderschutzfragen geschultes Personal, das in den Einrichtungen rechtzeitig Risiken erkennt und Sicherheitsmaßnahmen ergreift
  • die Etablierung vertraulicher Beschwerdemöglichkeiten.

Stärkung von Angeboten der Folteropferzentren (Traumabewältigung)

Außerdem wird das Bundesfamilienministerium Folteropferzentren finanziell stärker unterstützen, damit Flüchtlingsfrauen, die Gewalt erfahren haben, gut betreut werden können - etwa durch eine zusätzliche Fachkraft für die Behandlung solcher Frauen. Hierfür werden vier Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

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