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Religionslehrerinnen und -lehrer

„Religion ist das Fach für Suche nach Antworten“

EKHN/B.GeorgBevollmächtigungsgottesdienst Offenbach 2013

Kirchenpräsident Jung führt in Offenbach über 80 Lehrkräfte ein

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EKHN/B.GeorgBevollmächtigungsgottesdienst Offenbach 2013

Offenbach, 18. September 2013. Mehr als 80 evangelische Religionslehrerinnen und Religionslehrer aus Hessen und Rheinland-Pfalz sind am Mittwoch (18. September) in der Offenbacher Markuskirche in ihren Dienst eingeführt worden. Bei einem feierlichen Gottesdienst überreichte ihnen der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Dr. Volker Jung, die sogenannte Bevollmächtigungs-Urkunde. Die Lehrkräfte kommen aus den Zuständigkeitsbereichen der evangelischen Schulamtsbezirke Mainz, Wiesbaden, Darmstadt und Offenbach. Die Lehrerinnen und Lehrer dürfen nun mit allen Rechten und Pflichten evangelische Religion unterrichten. In Deutschland erhalten evangelische und katholische Lehrkräfte neben der staatlichen Lehrbefähigung auch eine kirchliche Vollmacht, die es ihnen erlaubt, Religionsunterricht zu erteilen.

Religionsunterricht als Einführung in die Welt des Glaubens

Nach Worten von Kirchenpräsident Dr. Volker Jung ist Religion das Fach, das in die "Welt des Glaubens" einführt. Dabei "macht der Religionsunterricht nicht den Glauben und bewertet ihn schon gar nicht", sagte Jung. Er biete vielmehr Gelegenheit dafür, Fragen zu stellen und nach Antworten zu suchen. In seiner Predigt ging Jung vor allem auf das Thema Segen ein, das auch für die Arbeit in der Schule bedeutsam werden könne. Als Beispiel nannte er schwierige Lebenssituationen, in denen die Bitte um Gottes Segen hilfreich sei. Der Segen weise immer in die Zukunft. Er sei ein Zuspruch, der dazu ermutige, "sich mit Gott auf den Weg zu machen". Vom Segen Gottes erfüllte Menschen strahlten Lebenskraft und Lebensfreude aus. Sie könnten damit auch zum Segen für andere Menschen werden, so Jung.

Über 6.000 Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchengebiet

In der EKHN werden pro Jahr rund 200 Lehrerinnen und Lehrer in zwei großen Gottesdiensten bevollmächtigt. Über 6.000 Lehrkräfte unterrichten im Kirchengebiet evangelische Religion. Dazu kommen rund 950 Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer mit Aufträgen im Schuldienst sowie fast 200 hauptamtliche Schulseelsorgerinnen und -seelsorger. Für die Förderung und Begleitung der religionspädagogischen Arbeit hat die EKHN fünf Kirchliche Schulämter und das Religionspädagogische Institut in Dietzenbach mit sechs regionalen Arbeitsstellen eingerichtet. Die EKHN erstreckt sich von Biedenkopf im Norden bis Neckarsteinach im Süden und von Schlitz im Osten bis Bingen im Westen. Etwa ein Viertel des Kirchengebiets liegt auch in Rheinland-Pfalz.

Hintergrund Religionsunterricht

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Hessische Verfassung garantieren das Recht auf konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Damit übernimmt der Staat die Verpflichtung zur Einrichtung, organisatorischen Einbettung und personellen Absicherung des Religionsunterrichtes. Die inhaltliche Verantwortung für den Religionsunterricht gibt der Staat an die betreffenden Kirchen ab. Sie sind für die Themen der Lehrpläne, für die vermittelten Inhalte, für die verwendeten Unterrichtswerke und die fachliche Integrität und Qualität der Lehrkräfte verantwortlich. Gleiche Bedingungen gelten für den jetzt neu eingeführten islamischen Religionsunterricht, der aus Sicht der EKHN einen wichtigen Beitrag zur Integration der muslimischen Gläubigen in die Gesellschaft bei gleichzeitiger Wahrung ihrer Identität leistet und zur Weiterentwicklung des interreligiösen Dialogs beiträgt

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