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Bundesweit erste einheitliche Grundlage

Mehr Schutz durch Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften

Unter dem Dach der Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“ haben das Bundesfamilienministerium und das Kinderhilfswerk UNICEF Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften erarbeitet. Die Mindeststandards bilden erstmals eine bundesweit einheitliche Grundlage, um den Schutz vor Gewalt sowie den Zugang zu Bildungsangeboten und psychosozialer Unterstützung in Flüchtlingsunterkünften zu verbessern.

UNICEF/Gilberston VII PhotoSchutz- und Hilfsmaßnahmen in Unterkünften benötigen Standards.Schutz- und Hilfsmaßnahmen in Unterkünften benötigen Standards.

Die Mindeststandards sollen als Leitlinien für die Erstellung und Umsetzung von Schutzkonzepten in jeder Form von Flüchtlingsunterkunft gelten und erstrecken sich insbesondere auf die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen bis hin zum Risikomanagement bei Gewalt- und Gefährdungssituationen und dem Monitoring der erzielten Fortschritte.

Schutzkonzepte regelmäßig überprüfen

Bei der Entwicklung der Mindeststandards floss das nationale Erfahrungswissen aller beteiligten Organisationen und die internationale Expertise von UNICEF, Plan International Deutschland und Save the Children ein. Fachlich beteiligt waren die Arbeiterwohlfahrt, der bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Caritasverband e.V., das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland, DITIB - Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion, die Frauenhauskoordinierung, die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention sowie der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs.

Mindeststandards

 

 

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