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Kritik am Entwurf des Integrationsgesetzes

Integrationserfolge nicht durch Wohnsitzzuweisungen gefährden

Die Diakonie Deutschland kritisiert den vorliegenden Entwurf eines Integrationsgesetzes: Er leiste keinen wesentlichen Beitrag, Asylsuchenden und Geduldeten Teilhabe zu ermöglichen und sie in der Nutzung und Entwicklung ihrer Fähigkeiten und Potentiale zu unterstützen.

Diakonie/JunophotoSozialpolitischer Vorstand der Diakonie Deutschland: Marie LoheideSozialpolitischer Vorstand der Diakonie Deutschland: Marie Loheide

Zur Verabschiedung des Integrationsgesetzes durch den Deutschen Bundestag am 07. Juli sagte Maria Loheide, sozialpolitischer Vorstand der Diakonie Deutschland: „Es ist bedauerlich, dass das Integrationsgesetz es den Ländern erlaubt, anerkannte Flüchtlinge zum Umzug an einen bestimmten Wohnort zu verpflichten. Wir appellieren an die Bundesländer, von der Wohnsitzzuweisung verantwortungsvoll und sparsam Gebrauch zu machen. Soziale Netzwerke und familiäre Bindungen der Flüchtlinge sind wichtig für die Integration und dürfen nicht zerrissen werden. Auch individuelle Integrationserfolge wie eine eigene Wohnung, die erfolgreiche Einschulung oder ein Minijob werden durch einen zwangsweisen Umzug zunichte gemacht. Wohnungsleerstand in strukturschwachen Gebieten ist kein Grund für eine Wohnsitzzuweisung. Entscheidend für eine erfolgreiche Integration sind neben der Wohnung ein gutes Angebot an Sprach- und Integrationskursen, Arbeits-, Kita- und Schulplätze sowie eine Willkommenskultur.“

Die Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Integrationsgesetz finden Sie hier.

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