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Frankfurt, Gießen, Darmstadt, Hessenweit

Beratungsangebot unterstützt geflüchtete Frauen und ihre Berater:innen

Frauenspezifische Fluchtgründe spielen bei geflüchteten Frauen häufig eine Rolle und werden im Asylverfahren oft nicht genug beachtet. Die Diakonie Hessen bietet in Kooperation mit der Regionalen Diakonie Darmstadt zu diesem Thema eine spezialisierte Beratung an im Rahmen der Informations- und Beratungsstelle zu frauenspezifischen asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen, die von der UNO-Flüchtlingshilfe und dem EKHN-Flüchtlingsfonds gefördert wird.

UNO

Diese Stelle bietet geflüchteten Frauen und Ihren Berater:innen rechtliche Beratung in Frankfurt, Gießen, Darmstadt und auch Hessenweit an.

Beratungsangebot für geflüchtete Frauen in Gießen, Darmstadt und Frankfurt:

  • Beratung von asylsuchenden Frauen zu frauenspezifischen Fluchtgründen: insb. bei Zwangsheirat, häuslicher Gewalt, Ehrgewalt, FGM/C, Frauenhandel und Zwangsprostitution und „westlichem Lebensstil“
  • Beratung von Frauen, die im Familiennachzug eingereist sind und sich von Ihrem Mann trennen wollen (z.B. wegen häuslicher Gewalt oder anderer frauenspezifischer Gewalt) und Fragen zu Ihrem Aufenthalt haben

Beratung von Berater:innen Hessenweit:
telefonisch und per mail zu frauenspezifischen asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen.

Die Beratung richtet sich an:

  • Asylverfahrensberater:innen in den Erstaufnahmeeinrichtungen
  • Flüchtlingsberater:innen in den Kommunen und
  • Mitarbeiter:innen der Psychosozialen Zentren in Hessen

Handout für Berater:innen

Für die Beratung geflüchteter Frauen (Frankfurt, Gießen und Darmstadt) und die Beratung von Berater:innen kontaktieren Sie bitte die Projektmitarbeiterinnen unter der gemeinsamen Adresse frauen-asyl@diakonie-hessen.de

Im Projekt arbeiten:

Hintergrund

In vielen Herkunftsländern von Geflüchteten werden Frauen wegen ihres Frauseins verfolgt. Zu typischen Formen einer frauenspezifischen Verfolgung gehört z.B. Zwangsheirat, sexualisierte und häusliche Gewalt, weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C), Frauenhandel und Zwangsprostitution und Ehrgewalt.

Im Asylverfahren wird frauenspezifische Verfolgung immer noch viel zu wenig gewürdigt. Das Problem hat viele Dimensionen: frauenspezifische Gewalt wird in den Herkunftsländern oft tabuisiert, teilweise werden die Frauen selbst dafür verantwortlich gemacht. Dies erschwert es den Frauen, die Gewalterfahrung im Asylverfahren vorzutragen.

Aufgrund von strukturellen Mängeln bei der Identifikation besonders Schutzbedürftiger im Asyl- und Aufnahmesystem wird der Unterstützungsbedarf von gewaltbetroffenen Frauen im Asylverfahren in der Regel nicht (frühzeitig) erkannt. Ein weiteres Problem liegt in der Rechtsanwendung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und auch von Gerichten, die die frauenspezifische Verfolgung oft nicht als asylrelevant erkennen und würdigen. Die Beratungspraxis zeigt jedoch: Wenn es gelingt, die frauenspezifische Verfolgung in den Verfahren gut herauszuarbeiten, gibt es in Bezug auf viele Herkunftsländer oft gute Chancen. Hier gibt es für die Frauen noch „viel zu holen“.

Die Diakonie Hessen hat in Kooperation mit der Regionalen Diakonie Darmstadt daher eine spezialisierte „Informations- und Beratungsstelle für frauenspezifische asyl- und aufenthaltsrechtliche Fragen eingerichtet. Sie wird gefördert aus Mitteln des EKHN Flüchtlingsfond und der UNO-Flüchtlingshilfe.

Angeboten wird zum einen eine direkte Beratung geflüchteter Frauen im Ankunftszentrum Gießen sowie in Darmstadt und Frankfurt und zum anderen Beratung für Berater*innen v.a. für die Asylverfahrensberater*innen und Flüchtlingsberater*innen aus dem Gebiet der Diakonie Hessen aber auch für die Mitarbeiter*innen der Psychosozialen Zentren in Hessen. Zudem soll die Beratung zu frauenspezifischer Verfolgung dokumentiert und ausgewertet werden, um die Erkenntnisse in diesem Bereich zu erweitern.

Die meisten Frauen mit frauenspezifischen Fluchtgründen, die die Beratung aufsuchen, kommen aus Afghanistan, Somalia, Eritrea, Iran, Irak, Türkei und Nigeria.

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