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Weltflüchtlingstag

Wenn Social Distancing unmöglich ist

©Diakonie/Judith Glaubitz

In seiner Presseerklärung zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni fordert der Hessische Flüchtlingsrat ein grundsätzliches Umdenken bei der Flüchtlingsunterbringung! Die engen Bedingungen in den Unterkünften führten zu einer erhöhten Gefahr, sich mit Corona zu infizieren und verhinderten gleichzeitig ein halbwegs normales Leben, so die Kritik.

Baunatal, Oberursel, Niedernhausen, Maintal, Viernheim, Eschwege, Melsungen, Guxhagen, Frankfurt, Bad Vilbel – dies sind nur einige der Orte, an denen in den letzten Wochen und Monaten ganze Flüchtlingsunterkünfte unter Quarantäne gestellt wurden. Und auch in Zeiten der Lockerung der Corona-Maßnahmen ist absehbar, dass gerade Flüchtlingsunterkünfte auch in den kommenden Wochen und Monaten Hotspots der Corona-Pandemie sein werden – schlicht und einfach, weil dort durch Enge und fehlende Möglichkeiten des Social Distancing die Bedingungen nicht vorhanden sind, die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten.

Die Art der Unterbringung setzt die BewohnerInnen einerseits einer erhöhten Gefahr aus, sich zu infizieren, und verhindert gleichzeitig auch, dass sie ein halbwegs normales Leben führen können. Wenn Unterkünfte immer wieder unter Quarantäne gestellt werden, wie soll da ein geregeltes Arbeitsleben oder auch ein Schulbesuch aussehen?“, erläuterte Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrates, die Problematik.

Das Robert-Koch Institut hat schon Ende April einen Empfehlungskatalog für den Umgang mit Corona in Gemeinschaftsunterkünften vorgelegt – dieser ist aufgrund des Widerstands der Bundesländer bis zum heutigen Tage nicht offiziell veröffentlicht worden. Aus politischen Gründen werden die Empfehlungen der Stelle, deren Rat maßgeblich für das politische Handeln der letzten Monate war, im Flüchtlingsbereich nicht umgesetzt.  Darin heißt es u.a.: „Eine Quarantäne der gesamten GU sowie das Errichten von physischen Barrieren (Zäunen) sind zu vermeiden. Durch eine Massenquarantäne wird eine vermeidbar hohe Exposition mit daraus resultierenden Risiken für alle BewohnerInnen in Kauf genommen, die den RKI-Empfehlungen zu Infektionsschutzmaßnahmen widerspricht.“ Auch wird gefordert, die Menschen möglichst in Einzelzimmern unterzubringen und die gesamte Unterbringungssituation zu entzerren.

Timmo Scherenberg empört der Umgang mit den Empfehlungen: „Es ist ein Skandal, dass die Empfehlungen des RKI bis zum heutigen Tage aus politischen Gründen zurückgehalten und nicht veröffentlicht werden. Wir fordern, dass Maßnahmen ergriffen werden, um auch Flüchtlingen die notwendigen Schutzmaßnahmen zu ermöglichen. Hessenweit stehen viele Jugendherbergen, Hotels und Ferienwohnungen leer, die bereit wären, Flüchtlinge aufzunehmen, um die Situation in den Gemeinschaftsunterkünften zu entzerren.“

Die langfristige Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften war schon ohne die Corona-Pandemie fragwürdig – In Hessen leben Zehntausende Menschen über Jahre hinweg Großunterkünften, ohne Privatsphäre und unter teilweise fragwürdigen hygienischen Bedingungen. Flüchtlingsrat und Wohlfahrtsverbände fordern schon seit Langem von der Landesregierung, dass sie den Kommunen konkrete Vorgaben im Sinne von Mindeststandards macht und dass die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zeitlich auf maximal ein Jahr begrenzt wird – leider passiert derzeit genau das Gegenteil. Schon seit letztem Herbst müssen Asylsuchende sehr viel länger, bis zu 18 Monate, in der Erstaufnahme verbleiben, bevor sie auf die Kommunen verteilt werden.

Derzeit wird auch das Landesaufnahmegesetz überarbeitet, mit dem die Zuweisung der Flüchtlinge an die Landkreise und Kommunen geregelt wird. Der erste Entwurf geht eher in Richtung weitere Flexibilisierung denn in die andere Richtung. Die weiterhin einzige Vorgabe, die das Land den Kommunen macht, ist, dass die Unterbringung in „Unterkünften, die einen menschenwürdigen Aufenthalt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung gewährleisten“, zu erfolgen habe – in Zeiten der Corona-Pandemie und dem deutlich erhöhten Risiko, dem die BewohnerInnen ausgesetzt sind, klingt dies wie Hohn.

Dazu kommt, dass die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften deutlich teuer ist als eine Wohnungsunterbringung. So berechnen die meisten Landkreise über Gebührensatzungen zwischen 350 und 400 Euro pro Bett in einer Gemeinschaftsunterkunft, Spitzenreiter ist die die Stadt Frankfurt mit Gebühren i.H.v. 710 Euro. Dadurch kommen bei Unterbringungsformen mit Mehrbettzimmern teils absurd hohe Summen für äußerst bescheidene Unterkünfte zusammen – für den Preis, den die Unterbringung von mehreren Menschen unter äußerst prekären Bedingungen im Mehrbettzimmer kostet, kann man auf dem freien Wohnungsmarkt große Wohnungen in bester Lage bekommen.

Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel der Stadt Potsdam: dort hat die Stadtverordnetenversammlung kürzlich den Beschluss gefasst, künftig auf Gemeinschaftsunterkünfte zu verzichten, Gemeinschaftsunterkünfte, in denen eine wohnungsähnliche Unterbringung nicht möglich ist, sollen dort laut Beschluss schnell und vorrangig aufgelöst oder umgebaut werden.

„Wir brauchen dringend ein Umdenken, was die Flüchtlingsunterbringung angeht – weg von der bloßen Verwahrung vieler Menschen in Großunterkünften, hin zum Wohnen in der eigenen Wohnung. Dies ist sowohl unter menschrechtlichen Aspekten, aus Gründen des Infektionsschutzes und auch der Integration dringend geboten“, erklärte Scherenberg abschließend in Frankfurt.

Kontakt
Hessischer Flüchtlingsrat
Leipziger Str. 17
60487 Frankfurt
Tel: 069 - 976 987 10
Fax: 069 - 976 987 11

hfr@fr-hessen.de

www.fr-hessen.de

 

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