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Zukunftsprozess

Reformprozess will „Licht und Luft für den Glauben“ schaffen

Bildquelle: EKHNekhn2030Der Zukunftsprozess "ekhn2030" möchte die Weichen für die Zukunft der Kirche stellen

Hessen-Nassaus Synode arbeitet weiter am Zukunftsprozess „ekhn2030“. Laut Kirchenpräsident Jung solle der Prozess nicht allein als Sparmaßnahme, sondern als „Prozess der Kirchenentwicklung“ verstanden werden. Er solle an den Gedanken geknüpft werden, in der Kirche „Licht und Luft zum Glauben“ zu schaffen.

© EKHNZwei Personen putzen FensterGrafik: Licht und Luft zum Glauben - Claim zu ekhn2030

Die Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat auf ihrer Synodentagung in Frankfurt am Main von Donnerstag bis Samstag auch die Arbeit am vor drei Jahren begonnenen Reformprozess „ekhn2030“ fortgesetzt. Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung beschrieb als Ziel des Projektes, die EKHN künftig so aufzustellen, „dass wir unseren Auftrag, Kirche in der Nachfolge von Jesus Christus zu sein, auch in Zukunft möglichst gut erfüllen können“. Sie solle auch mit weniger Mitgliedern weiter Kirche „mit Freude und Ausstrahlung“ sein, sagte er bei der Tagung. Deshalb dürfe „ekhn2030“ nicht allein als Sparmaßnahme, sondern als „Prozess der Kirchenentwicklung“ verstanden werden. 

 

Heller, offener, freier Kirche in der Zukunft sein

Der Zukunftsprozess „ekhn2030“ solle dabei vor allem an den Gedanken geknüpft werden, in der Kirche „Licht und Luft zum Glauben“ zu schaffen, so Jung. Dazu sei es wichtig, „nicht alles zu behalten, was lieb und teuer ist, sondern auch Platz zu schaffen für Neues“. Am Ende stehe die Vision, „heller, offener und freier Kirche sein zu können“ sowie klarer in der Öffentlichkeit gesehen zu werden. Zudem könnten so „Spielräume für die junge Generation und die danach“ geöffnet werden. Jung: „Licht und Luft für den Glauben schaffen. Das ist es, was zählt und immer bleibt!“

Spielräume für künftige Aufgaben erhalten

Der Leiter der Kirchenverwaltung, Heinz Thomas Striegler erinnerte vor der Synode an das Sparziel des Prozesses. Basierend auf den Aufwendungen des Jahres 2021 müsse der Haushalt bis zum Jahr 2030 um rund 140 Millionen abgesenkt werden. Dies sei auch nötig, um auch „Spielräume für neue Aufgabenwahrnehmungen“ zu schaffen. Striegler: „Damit der Prozess „ekhn2030“ nicht nur als Kürzungsprozess erlebt wird, wäre es wünschenswert, dass sich dieser Spielraum noch erweitert. Gleichzeitig mahnte Striegler dazu, aktuelle Prognosen genau im Blick zu behalten. Dies gelte vor allem in Zeiten hoher Unsicherheiten wie während der Pandemie oder des Krieges in der Ukraine.

 

Auftakt zur Debatte über neues Verkündigungsgesetz

In erster Lesung wurde bei der Synodentagung auch der Rahmen für ein sogenanntes „Verkündigungsgesetz“ intensiv debattiert. Es soll auch in Zukunft eine flächendeckende kirchliche Versorgung sicherstellen. Bei der Personalplanung sieht es vor, Verkündigungsteams aus Pfarrdienst, kirchenmusikalischem und gemeindepädagogischem Dienst im Nachbarschaftsraum vorzusehen. Der hessen-nassauische Personaldezernent Jens Böhm warb für eine Umsetzung des Entwurfs, denn ein „weiter so in den bestehenden Strukturen“ sei angesichts der prognostizierten Stellen- und Mitgliedersituation nicht möglich. Bis zum Jahr 2030 wird aufgrund einer Pensionierungswelle die Zahl der Pfarrstellen von zurzeit 1400 auf 950 Pfarrstellen im Jahr 2030 zurückgehen. Nach einer engagierten Debatte am Freitag und Samstag mit zahlreichen Anträgen zur konkreten Ausgestaltung soll der Entwurf nun in synodalen Ausschüssen unter Federführung des Rechtsausschusses weiterberaten werden. Eine abschließende Entscheidung über das „Verkündigungsgesetz“ ist für die 2. Tagung der aktuellen Kirchensynode im November geplant. 

 

Hintergrund Reformprozess „ekhn2030“

Mit dem seit 2019 laufenden Zukunftsprozess „ekhn2030“ will die hessen-nassauische Kirche tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungen, der demographischen Entwicklung und knapper werdenden Ressourcen begegnen. Dabei sollen Arbeitsstrukturen besser aufeinander abgestimmt und beispielsweise Kooperationen von Gemeinden verstärkt werden. Derzeit rechnet die EKHN im Jahr 2030 mit weniger als 1,2 Millionen Mitgliedern gegenüber 1,4 Millionen heute. Angesichts der prognostizierten Mitgliederentwicklung sollen die jährlichen Ausgaben ausgehend vom Jahr 2020 mit rund 700 Millionen Euro um 140 Millionen Euro ab dem Jahr 2030 gesenkt werden.

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