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Stellungnahme

Keine Abschiebungen nach Afghanistan! Perspektiven für junge Geflüchtete schaffen!

Itstock:linephoto

Sie leben in ständiger Angst vor der Abschiebung: junge Geflüchtete aus Afghanistan, die in Pflege- und Gastfamilien oder in Einrichtungen der Jugendhilfe leben. Ihre Bleibeperspektive ist unsicher und sie befürchten, abgeschoben zu werden. Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF), die Diakonie Deutschland, die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) und das Kompetenzzentrum Pflegekinder haben eine gemeinsame Stellungnahme zu der Situation von jungen Geflüchteten in der Kinder- und Jugendhilfe verfasst.

In der Stellungnahme beschreibt eine Pflegemutter eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings, dass sie 16 Monate Schwerstarbeit geleistet habe, um den Jungen einigermaßen zu stabilisieren. Mit der  Ablehnung des Asylantrages in allen Punkten sei diese Stabilität innerhalb von wenigen Sekunden pulverisiert.

 Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, erklärt:

"Afghanistan ist kein sicheres Land und wird es absehbar nicht sein. Die Situation verschlechtert sich weiter. Junge Flüchtlinge brauchen jetzt eine Zukunftsperspektive. Sie müssen  alle ihre Kraft darin investieren Schule und Ausbildung zu bewältigen und sich zu integrieren.  Ein Leben in Angst und mit Unsicherheit blockiert ihre Entwicklung. Die Mitarbeitenden in unseren Einrichtungen der Jugendhilfe arbeiten intensiv mit den jungen Menschen, um ihnen das Ankommen und Leben in Deutschland zu erleichtern. Wir brauchen Verlässlichkeit in der pädagogischen Arbeit und für die jungen Menschen. Viele dieser junge Afghanen werden hier in Deutschland bleiben."

Die nächsten Abschiebeflüge nach Afghanistan sind bereits geplant.

Internationale Organisationen widersprechen der Einschätzung des Bundesinnenministeriums, dass es sichere Gebiete in Afghanistan gäbe. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat erst Anfang dieser Woche einem afghanischen Flüchtling Recht gegeben, dessen Asylantrag zunächst vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und Verwaltungsgericht Karlsruhe abgelehnt worden war. Die Sichtweise des Verwaltungsgerichts, die Familie können aus der Provinz Laghman in das vermeintlich sichere Kabul umziehen, bestätigte der Verwaltungsgerichtshof nicht. "Wir fordern die zukünftige Bundesregierung auf, sich für eine Zukunft für die jungen Menschen einzusetzen und ihnen eine sichere Bleibeperspektive zu schaffen", sagt Loheide.

Die Stellungnahme zum Download

 

 

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