Menümobile menu

Diakonie-Zitat

Flüchtlinge schützen, nicht bekämpfen

© Diakonie/Thomas Meyer

Mit zwei Gesetzen treibt der Bundestag die Entrechtung von Asylsuchenden voran: Am 16. Mai will der Bundestag das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" und eine Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz verabschieden. Das Gesetz erzeuge einen großen Abschiebedruck für Menschen, denen in ihrem Herkunftsland erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit drohe, kritisiert Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

"Im Gesetz wird mit einer großen Zahl Ausreisepflichtiger argumentiert, um vermeintlichen Abschiebedruck zu erzeugen. Tatsächlich ist jedoch ein großer Teil der geduldeten Menschen unbegleitete Minderjährige, Menschen in einer Ausbildung oder Beschäftigung, Eltern aufenthaltsberechtigter Minderjähriger oder Personen, denen eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit im Herkunftsland droht. Das sind wichtige  Abschiebehindernisse", so Lohe.

"Die Menschen halten sich völlig rechtmäßig in Deutschland auf. Um Fehlwahrnehmungen in der Öffentlichkeit zu vermeiden, sollte für diese Menschen statt einer Duldung ein Aufenthaltsrecht geschaffen werden. Dem Eindruck, dass sich eine Vielzahl von Ausreisepflichtigen unrechtmäßig und illegal in Deutschland aufhalten, muss entgegengewirkt werden.

Das neue Asylbewerberleistungsgesetz sieht unverändert für viele Personen Leistungen vor, die unter dem Existenzminimum liegen. Dies stellt eine Verletzung der Menschenrechte und des deutschen Verfassungsrechts dar. Dass alleinstehende Erwachsene, die verpflichtet sind, in Sammelunterkünften zu wohnen,jetzt als 'Schicksalsgemeinschaft' und wie zusammenlebende Partner in einem Haushalt behandelt werden sollen, ist völlig absurd."

Pascal Ngwa lebt seit 2016 in Duldung in Deutschland. Er hat einen Pflegebasis- Kurs für Flüchtlinge abgeschlossen, hat einen festen Wohnsitz und fühlt sich wohl in seiner neuen Heimat. Aktuell absolviert eine Pflegefachkraft-Ausbildung im Diakonie-Pflege Verbund Berlin und möchte als Altenpfleger arbeiten. Während er in Ausbildung ist, ist er von Abschiebung geschützt. Und danach? "Pascal will bleiben"!

Diese Seite:Download PDFDrucken

to top