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Diakonie Hessen-Vorsitzender Horst Rühl besucht die HEAE

Wir brauchen eine flächendeckende unabhängige Asylverfahrensberatung

Diakonie Hessen/Arno F. KehrerWilfried Knapp, Horst Rühl und Tamara Morgenroth von der Diakonie Hessen im Gespräch mit Götz Heiligmann, Koordinatior für Ehrenamtliche in der HEAE und Dekan Frank-Tilo Becher (v.r.).

Bei seinem Besuch in Gießen am Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut sprach der Vorsitzende der Diakonie Hessen, Horst Rühl, mit Mitarbeitenden aus Diakonie und Kirche. Im Vordergrund standen Fragen zur Armutsbekämpfung und der Flüchtlingsarbeit in der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE). Horst Rühl forderte unter anderem eine flächendeckende unabhängige Asylverfahrensberatung.

Im Gespräch mit kirchlichen Mitarbeitern in der Asylverfahrensberatung in der HEAE in Gießen setzte sich der Diakonie-Vorsitzende unter anderem dafür ein, dass „Flüchtlinge von Anfang an Zugang zu einer unabhängigen und qualifizierten Verfahrensberatung bekommen.“ Zurzeit wird die Verfahrensberatung in Hessen ausschließlich von den beiden evangelischen Kirchen in Hessen  finanziert. „Hier ist in Zukunft das Land stärker gefragt“, stellte Rühl fest. „Es darf nicht nur vom finanziellen und personellen Engagement von Kirche und Diakonie abhängig bleiben, ob Flüchtlinge eine Verfahrensberatung in Anspruch nehmen können. Wir brauchen eine staatlich finanzierte Verfahrensberatung.“ Neu ankommende Flüchtlinge seien meist nicht in der Lage, das Asylverfahren mit seinen komplizierten Abläufen ohne Beratung zu durchlaufen, schilderte Rühl.

Stichwort Verfahrensberatung
Die unabhängige Verfahrensberatung für neu ankommende schutzsuchende Menschen in den Erstaufnahmeeirichtungen des Landes stellt angesichts komplexer und schwieriger Abläufe im Asylverfahren bereits zu Beginn des Verfahrens sicher, dass Flüchtlinge Zugang zum Schutzsystem erhalten. In der Verfahrensberatung werden Asylbewerber zunächst über den Ablauf des Asylverfahrens und ihre wesentlichen Rechte und Pflichten als Asylantragsteller aufgeklärt.

Die Beratung trägt dazu bei, dass die Verfahren auf qualitativ hohem Niveau in angemessener Zeit durchgeführt werden können und dass schutzbedürftige Personen eine bedarfsgemäße Unterstützung bekommen. Außerdem werden die Betroffenen im Blick auf ihre Rechte und Mitwirkungspflichten im Verfahren und beim Zugang zu den Rechten aus der EU-Verfahrensrichtlinie und der EU-Aufnahmerichtlinie unterstützt und erhalten Hilfe bei einer ersten Orientierung im Aufnahmeland. Durch die Verfahrensberatung sollen Schutzsuchende in die Lage versetzt werden, das Asylverfahren ausreichend zu verstehen, um möglichst sachgerecht und selbstverantwortlich handeln und entscheiden zu können.

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