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PRO ASYL rügt Bundesamt für Migration

Rücknahme fehlerhafter Entscheidungen im Asylverfahren gefordert

PRO ASYL wirft dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor, fehlerhafte Entscheidungen in Asylverfahren nicht zurückzunehmen. Korrekturen eigener Fehler seien im BAMF-System nicht mehr vorgesehen, kritisiert die Menschenrechtsorganisation. Die Arbeit werde so auf die ohnehin überlasteten Gerichte verlagert.

Pro AsylPlakat zum Tag des Flüchtlings 2015Plakat zum Tag des Flüchtlings 2015

„Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) häufen sich in den letzten Monaten Asylentscheidungen, die extrem mängelbehaftet sind“, kritisiert PRO ASYL in seiner Pressemitteilung vom 29. August 2016. Konnte in der Vergangenheit die Rücknahme bzw. Abänderung der Entscheidung mit Hinweis auf die konkreten Mängel öfters erzielt werden, scheine sich das Bundesamt jetzt systematisch zu verweigern, so der Vorwurf. Das Bundesamt bürde die ihm aufgetragene Arbeit systematisch den Verwaltungsgerichten auf.

In einem konkreten Fall eines als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnten Somalis habe sich PRO ASYL an das BAMF gewendet und folgendes Antwortschreiben des Bundesamtes erhalten: „Grundsätzlich bitte ich Sie aber um Ihr Verständnis, dass wir auf Grund der enormen Arbeitsbelastung derzeit Interventionen von dritter Seite nur in äußerst eklatanten Fällen nachgehen können und auf die – wie hier bereits geschehen – Überprüfung im Gerichtsverfahren verweisen müssen.“

Dafür könne man in einem Rechtsstaat kein Verständnis haben, kritisiert PRO ASYL. Die inzwischen auch überlasteten Verwaltungsgerichte seien nicht dafür da, vom Bundesamt sehenden Auges in Kauf genommene Verfahrensmängel zu korrigieren. Qualitätskontrolle sei in erster Linie die Sache des Amtes selbst – und zwar bevor Bescheide in die Post gehen. PRO ASYL hatte dem Bundesamt bereits kürzlich eine Haltung der Missachtung der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit durch solch Indienstnahme vorgeworfen.

Zur Pressemitteilung

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