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Jung kritisiert de Maizière

Ministeräußerung zu Kirchenasyl „völlig unangemessen“

EKHN / BPA / Jesco DenzelBundesinnenminister Thomas de Maizière in der KritikBundesinnenminister Thomas de Maizière in der Kritik

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat in einem Interview das Kirchenasyl und die Scharia des Islam miteinander verglichen und als außerhalb des deutschen Rechts stehend bezeichnet. Das hat scharfe Kritik aus Kirchenkreisen nach sich gezogen.

EKHNVolker Jung diskutiert im Interview

Darmstadt/Frankfurt a.M., 10. Februar 2015. Die jüngsten kritischen Äußerungen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière zum Kirchenasyl hat der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Dienstagsausgabe, 10. Februar) als „völlig unangemessen“ bezeichnet. Der Bundespolitiker hatte am Wochenende in einem Rundfunkinterview eine Parallele zwischen dem Kirchenasyl und der Scharia des Islam gezogen. Beide bewegen sich nach de Maizière außerhalb des staatlichen Rechts.

Jung wies den Vorwurf in der F.A.Z. vom Dienstag zurück und erklärte, dass die Kirchen beim Kirchenasyl weder ein eigenes Recht beanspruchten noch aus staatlichen Verfahren ausscheren wollten. Das Kirchenasyl ziele dagegen auf ein „Moratorium“ bei Asylverfahren, wenn „menschenrechtliche Bedenken“ vorliegen, so Jung. Es diene damit gerade dem Rechtsstaat. Jung ist in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) auch Vorsitzender der Kammer für Migration und Integration. Nach Angaben des Innenministeriums befinden sich derzeit 500 Menschen im Kirchenasyl. Die Kirchen gehen von bundesweit etwa 360 Schutzsuchenden aus. In der hessen-nassauischen Kirche sind aktuell neun Fälle mit 20 Personen bekannt.

Zuletzt hatte Jung beim Besuch eines Kirchenasyls im südhessischen Groß-Gerau Ende Dezember deutlich gemacht, dass „evangelische Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, damit nicht den Rechtsstaat infrage stellen“. Es sei „ein Akt der Nothilfe und des Beistands bei der Durchsetzung eines Menschenrechts“, so Jung damals. Dabei habe in Hessen-Nassau bisher noch keine Kirchengemeinde leichtfertig und unbedacht gehandelt. Es werde stets „gut und lange überlegt“, bevor eine Entscheidung getroffen werde, ein Kirchenasyl zu gewähren. Es gehe dabei vor allem darum, zu erreichen, dass der jeweilige Fall „rechtlich und menschenrechtlich umfassend gewürdigt wird“. Zudem bleibe ein Kirchenasyl für alle Betroffenen immer eine hohe Belastung und große Herausforderung.

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