Menümobile menu

Landesregierung zum Dialog aufgefordert

Liga Hessen legt Anforderungskatalog für Erstaufnahmeeinrichtungen vor

StaatskanzleiEhrenamtliche Helfer unterstützen bei der Erstaufnahme in LimburgEhrenamtliche Helfer unterstützen bei der Erstaufnahme in Limburg

Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e. V. und der Hessische Flüchtlingsrat haben mit Unterstützung von Amnesty International einen Anforderungskatalog für die Einführung landesweit verbindlicher Standards zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung Asylsuchender in Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen und ihren Außenstellen (HEAE) vorgelegt. Gewünscht ist ein konstruktiver Austausch mit der Landesregierung über die gemeinsame Entwicklung von HEAE-Standards. Der zwölf Punkte umfassende Katalog soll als Grundlage für eine fachlich-inhaltliche Debatte dienen.

Bislang habe das Land Hessen in seiner Zuständigkeit versäumt, allgemein gültige Standards für eine menschenwürdige und rechtskonforme Unterbringung, Versorgung und Betreuung Asylsuchender aufzustellen, so die Kritik der Liga Hessen. Eine menschenwürdige und bedarfsgerechte Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Schutzsuchenden durch eine räumlich-sächliche, personelle und strukturelle Mindestausstattung der Unterkünfte sei aber unerlässlich.

12 Punkte umfasst der Anforderungskatalog (Kurzfassung)

1. Bundesweite Verteilung, landesweite Zuweisung und flexibilisierte Aufenthaltsbestimmungen – Entscheidungsspielräume nutzen
Wir empfehlen u. a.:
• familiäre Bindungen auch über die Kernfamilie hinaus sowohl bei bundes- als auch landesweiter Verteilung zu berücksichtigen und
• in begründeten Fällen Ausnahmen von der Wohnpflicht zu ermöglichen.

2. Ankommen, Aufnahme und Erstinformation in der HEAE
Wir empfehlen u. a.:
• zügige Identifizierung besonders Schutzbedürftiger,
• Aushändigen eines „Starterpakets“ und
• Einrichtung eines „Infopoints“ zur Erläuterung der Rechte und Pflichten, der internen und externen (Rechts)-Beratungsangebote und Familien-suchdienste u. Ä.

 3. Baulich-räumliche Standards der Unterbringung
Wir empfehlen u. a.:
• getrennte Unterbringungsbereiche für alleinreisende Frauen mit und ohne Kinder,
• abschließbare und getrennte Sanitärbereiche sowie ihre sichere Erreich-barkeit,
• barrierearme Unterbringungsmöglichkeiten und
• ausreichend Gemeinschafts- und Spielräume.

4. Zugangsgarantien für Familienangehörige, Rechtsberatung, Hilfsor-ganisationen und externe Beratungsstellen
Wir empfehlen u. a.:
• kontrollierte Gewährung von Besuchsmöglichkeiten und
• Zugang von Nichtregierungsorganisationen (NGO) und Rechtsanwält*innen.

5. Medizinische und psychosoziale Versorgung
Wir empfehlen u. a.:
• Einrichtung einer Sanitätsstation und eines Hebammendienstes,
• angemessene Rückzugsräume für Schwangere und Wöchnerinnen,
• psychosoziale Erstbetreuung traumatisierter Flüchtlinge und
• Kindervorsorgeuntersuchungen.

6. Sozialbetreuung und -beratung
Wir empfehlen u. a.:
• Sprach- und Orientierungskurse für alle,
• Vermittlung von Grundlagenwissen über das Leben in Deutschland,
• Beschäftigungs-, Freizeit- und Sportangebote (auch durch Externe) und
• ausreichendes und fachkompetentes Personal.

7. Bürgerschaftliches Engagement
Wir empfehlen u. a.:
• Förderung und professionelle Begleitung sowie
• Auslagenerstattung im Rahmen des freiwilligen bürgerschaftlichen Enga-gements.

8. Unbegleitete und sog. begleitet unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Wir empfehlen u. a.:
• unverzügliche Weiterleitung und Vermittlung der unbegleiteten minderjäh-rigen Flüchtlinge (UMF) an die Clearingstelle des örtlichen Jugendamtes,
• sog. begleitet unbegleitete Minderjährige, die in der HEAE verbleiben, jederzeit den Wechsel in eine Jugendhilfeeinrichtung zu ermöglichen.

9. Kinder, Jugendliche und ihre Eltern: Schutzauftrag zum Kindeswohl
Wir empfehlen u. a.:
• Vorhaltung von Bildungs- und Erziehungsangeboten für alle Kinder und Jugendlichen,
• Stärkung der Elternkompetenz und
• Sicherstellung des Schutzauftrages hinsichtlich Kindeswohlgefährdung.

10. Gewaltschutz
Wir empfehlen u. a. ein landesweit verbindliches Gewaltschutzkonzept.

11. Bewohner*innenbeiligung und Beschwerdemanagement
Wir empfehlen u. a.:
• Ermöglichung der Mitsprache durch Bewohner*innen-Räte und
• Etablierung eines landesweit gültigen Beschwerdemanagements.

12. Unabhängige Verfahrensberatung
Wir empfehlen eine vom Land zumindest überwiegend finanzierte und am Einzelfall orientierte unabhängige Verfahrensberatung durch NGOs.

Langfassung der Standards zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung Asylsuchender
in Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen

Diese Seite:Download PDFDrucken

to top