Menümobile menu

Familiennachzug

EKD-Präses Rekowski besorgt über geplante Änderung

EKiR/LichtenscheidtPortraitDer Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) Manfred Rekowski ist zugleich Vorsitzender der Kammer für Migration und Integration der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Der Bundestag hat über eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs abgestimmt. Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus dürfen bis Ende Juli keine Familienangehörigen nach Deutschland holen. Der EKD-Migrationsexperte Manfred Rekowski kritisiert die von Union und SPD geplante Deckelung des Familiennachzugs auf 1000 Personen pro Monat. Auch EKHN und Diakonie Hessen fordern eine human geregelte Familienzusammenführung.

Die EKD tritt weiterhin für das Recht auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte ein: „Seit zwei Jahren ist dieses Recht ausgesetzt. Doch die Betroffenen warten auf ihre engsten Familienangehörigen. Sie hatten die Hoffnung, nach jahrelangem Warten endlich ihre Angehörigen wiedersehen zu können. Diese Hoffnung droht nun bitter enttäuscht zu werden.“ Rekowski appelliert daher an alle Bundestagsabgeordneten, die über den weiteren Umgang mit dem Familiennachzug abstimmen werden, sich die verzweifelte Situation dieser Menschen vor Augen zu führen und bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

Präses Rekowski hob hervor: „Sollte sich der jetzt vorgesehene Kompromiss, der vorsieht, als humanitäre Maßnahme pro Monat 1000 Menschen nachzuholen, durchsetzen, dann würde ein Rechtsanspruch durch einen Gnadenakt ersetzt. Natürlich befürworten wir humanitäres Engagement in der Politik, aber das darf nicht zum Ersatz für einen Rechtsanspruch werden.

EKHN für den Familiennachzug

Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hatte bereits Anfang Dezember letzten Jahres die Forderung nach einem Familiennachzug auch für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz bekräftigt. Dabei setzten sich die Synodalen in einer Resolution mit dem Titel „Gegen Glaubensprüfungen durch den Staat und für eine Integration, die den Namen verdient“ für eine leichtere Zusammenführung von Familien Geflüchteter ein. Die gegenwärtig restriktiven Regelungen führten dazu, „dass zurück gebliebene Familienangehörige sich immer öfter sogar mit kleinen Kindern auf die lebensgefährlichen Fluchtrouten über das Mittelmeer“ begeben müssten.

Diakonie: Familiennachzug fördert Integration

Mit einer gemeinsamen Postkartenaktion hatten EKHN und Diakonie Hessen in der Adventszeit auf die Dringlichkeit einer human geregelten Familienzusammenführung hingewiesen. Der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hessen, Horst Rühl, hatte gefordert, dass „Flüchtlinge nicht über Jahre von ihren Angehörigen getrennt werden dürfen“. Dies aber sei „bittere Realität“. Durch restriktive gesetzliche Regelungen und lange Wartezeiten bei der Visumserteilung blieben Flüchtlingsfamilien oft über Jahre hinweg getrennt. Das verletzt nach Ansicht Rühls Artikel 6 des Grundgesetzes zum Schutz von Ehe und Familie und erschwere die Integration.

Diese Seite:Download PDFDrucken

to top