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Synode fordert Bleiberechtsregelung für Geduldete und ein Aufnahmeprogramm für Flüchtlinge aus Krisengebieten

Bessere Chancen für Flüchtlinge

Frankfurt/Main, 24. 11. 2011. Im Vorfeld der am 9. Dezember in Wiesbaden stattfindenden Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat sich die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) mit dem Schicksal von Flüchtlingen befasst.

Die Synode, die vom 22. bis zum 26. November in Frankfurt tagt, wendet sich an die Ständige Konferenz mit der Forderung, Flüchtlingen in Deutschland verlässliche Perspektiven zu eröffnen. Für Flüchtlinge, die in Krisenherden entlang des südlichen Mittelmeeres geraten sind, bittet die Synode um ein dauerhaftes Resettlement-Programm. Für Flüchtlinge, die als Geduldete schon seit langem in Deutschland leben, fordert sie eine dauerhafte humanitär ausgerichtete Lösung.

Kontinuierliches Resettlement-Programm einrichten

Die Kirchensynode dankt den Landesregierungen in Hessen und Rheinland-Pfalz, dass sie in der Vergangenheit irakische Flüchtlinge aus Syrien und Jordanien aufgenommen haben (Hessen: 184 Personen, Rheinland-Pfalz 120). Dies hatte die Synode 2008 und 2010 gefordert. Nun bittet sie die Innenministerrunde, sich für ein dauerhaftes Resettlement-Programm einzusetzen und damit auch weiterhin Menschen aus ausweglosen Situationen zu befreien. Die Synode weist dabei konkret auf Flüchtlinge in Krisenherden entlang des südlichen Mittelmeeres hin. Zu ihnen gehören anerkannte Flüchtlinge aus Ländern südlich der Sahara, die in Libyen in die Wirren der Revolution geraten sind. Sie werden dort als Söldner Gaddafis verdächtigt und angefeindet. In ihre Heimatländer könnten sie nicht zurückkehren, haben aber auch sonst in keinem Land eine Perspektive. Ähnlich ergehe es Flüchtlingen aus dem Irak, die in Syrien in die inneren Auseinandersetzungen geraten seien. Auch sie könnten weder bleiben noch in ihre Heimat zurückkehren, da sie dort verfolgt würden. In der Türkei sitze eine große Anzahl von Flüchtlingen aus Afghanistan, Irak, Iran und Syrien fest. Die Türkei erkenne sie aufgrund von grundsätzlichen Vorbehalten gegen die Genfer Flüchtlingskonvention nicht an.

Klare Bleiberechtsregelung statt Kettenduldungen

Die Synode fordert die Landesregierungen in Hessen und Rheinland-Pfalz zudem auf, für geduldete Flüchtlinge in Deutschland eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung zu schaffen. Gemeinsam mit Diakonie, Caritas und Pro Asyl setzt sich das Kirchenparlament für die Abschaffung der sogenannten Kettenduldungen ein. Angesichts der bundesweit etwa 73.000 Betroffenen, die seit mehr als sechs Jahren in Deutschland leben, fordert sie ein gesetzlich festgelegtes Bleiberecht, weil eine Rückkehr ins Herkunftsland in den meisten Fällen schon lange undenkbar ist. Eine solche Regelung sollte ohne Stichtag auskommen und humanitäre Gesichtpunkte berücksichtigen. Dazu gehören realistische Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung der Betroffenen sowie der Verzicht auf restriktive Ausschlussgründe oder Familientrennungen.

Eine große Gruppe von Personen hatte durch die letzte, bis Ende des Jahres geltende Regelung ein vorläufiges Recht zum Bleiben. Ihnen droht nun ein Rückfall in die Duldung. Für sie fordert die Synode großzügige Einzelfalllösungen. Dabei sollen keine zu hohen Anforderungen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betroffenen gestellt sowie Alte und Kranke berücksichtigt werden. Den Beschluss fassten die Synodalen im Einklang mit Beschlüssen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Frankfurt, 25. November 2011




Verantwortlich: gez. Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher

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