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Diakonie und Caritas

Auswertung des Rechtshilfefonds: Mehr Menschen in Abschiebungshaft

fotojog/Istock

Das verschärfte deutsche Aufenthalts- und Asylrecht zeigt drastische Auswirkungen: Die Abschiebungshaft wird verstärkt genutzt. Dies zeigen die aktuellen Zahlen aus der Auswertung des Rechtshilfefonds von Diakonie und Caritas. Ein Grund für die Abschiebungshaft ist das Dublin-Verfahren.

Mit 586 Personen waren 2017 in der rheinland-pfälzischen Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim etwa zwei Drittel mehr Menschen inhaftiert als im Jahr zuvor. Von diesen Personen wurden 425 abgeschoben oder in andere EU-Mitgliedstaaten überstellt, 116 Menschen wurden aus unterschiedlichen Gründen entlassen und 28 Personen in andere Einrichtungen verlegt. Der Rechtshilfefonds von Diakonie und Caritas unterstützt Menschen, denen die Abschiebung droht und die nicht über eigene Geldmittel verfügen. 2017 wurden 57 Inhaftierte durch den Rechtshilfefonds unterstützt.

Ein Grund für Abschiebungshaft: Dublin-III-Verordnung
Von der Abschiebungshaft waren im vergangenen Jahr insbesondere zwei Personengruppen betroffen: zum einen abgelehnte Asylbewerber aus Nordafrika und zum anderen Menschen, die der europäischen asylrechtlichen Dublin-III-Verordnung unterliegen. Das Dubliner Übereinkommen regelt, in welchem Mitgliedsstaat das Asylverfahren durchzuführen ist.  

Eberhardt: „Menschen werden hin- und hergeschoben“
„Das Dublin-Verfahren führt zu großem Leid unter den geflohenen Menschen“, sagt Diözesancaritasdirektor Hans-Jürgen Eberhardt. „Die Europäische Union regelt im Dublin-Verfahren leider weder eine ausgeglichene Verteilung von Asylsuchenden noch eine auch nur annähernd gleichwertige Versorgung. Hinzu kommen völlig unterschiedliche Verfahrensstandards in den jeweiligen Ländern. Menschen werden immer wieder innerhalb von Europa hin- und hergeschoben. Das aktuelle Dublin-Verfahren hat mit Menschenwürde nichts zu tun.“

Rühl: „Dublin-Regelung muss Interessen der Geflüchteten berücksichtigen“
„Eine Veränderung der Dublin-Regelung muss die Interessen der betroffenen Geflüchteten stärker berücksichtigen“, sagt Horst Rühl, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen. „Einige Länder scheinen nicht in der Lage zu sein, für die geflohenen Menschen angemessen zu sorgen. Es ist gänzlich nachvollziehbar, wenn sich alleinstehende oder insbesondere schwangere Frauen weigern etwa nach Italien abgeschoben zu werden. Hier erwartet sie zu oft ein Leben auf der Straße. So droht bei einer Weigerung die Inhaftierung. Das ist nach Gesetzeslage möglich, aber für mich mit den Menschenrechten nicht vereinbar.“

Eberhardt und Rühl: Einsatz für die Rechte der Inhaftierten weiter nötig
Im vergangenen Jahr wurden 57 Rechtsfälle durch den Fonds unterstützt. In 21 Fällen kam es dabei zu Haftentlassungen, in fünf Fällen wurde eine Haft im Nachhinein für rechtswidrig erklärt, in zwölf Verfahren steht die Entscheidung noch aus. Damit waren wie in den vorherigen Jahren in fast 50 Prozent der unterstützen Fälle, die Menschen zu Unrecht inhaftiert. Rühl und Eberhardt: „Das Ergebnis der Auswertung bestärkt uns, uns weiter für die Inhaftierten solidarisch einzusetzen und in unserem Engagement nicht nachzulassen. Die anstehenden Änderungen der Dublin-Regelung sind eine Chance für die Politik, das Flüchtlingsrecht nachzubessern. Caritas und Diakonie treten dafür ein, dass Menschenwürde und Menschenrechte im Flüchtlingsrecht den Maßstab setzen.“

Fallbeispiel: Überstellung einer traumatisierten Frau wird ausgesetzt
Frau D. aus Eritrea sollte im Dublin-Überstellungsverfahren nach Italien abgeschoben werden, dass für die Durchführung ihres Asylverfahrens zuständig war. Zur Sicherung ihrer Überstellung war Abschiebungshaft angeordnet worden. Bei zwei Abschiebungsversuchen setzte sich Frau D. vehement zur Wehr und schrie lautstark, woraufhin die Überstellungen abgebrochen wurden und Frau D. wieder in die Gewahrsamseinrichtung verbracht wurde. Wiederholt äußerte sie Suizidgedanken und ihre Angst, erneut in Italien auf der Straße leben zu müssen.

Bereits vor ihrer Verhaftung hatte sie zwei Suizidversuche unternommen. Sie litt besonders unter den Erinnerungen der Gefangenschaft in Libyen, wo sie Opfer wiederholter Vergewaltigungen geworden war. Vermittelt durch die unabhängige Beratung konnte Frau D. in der Abschiebungshaft Gespräche mit einer Psychologin vom Evangelischen Zentrum für Beratung und Therapie in Frankfurt führen.

Mit einer psychologischen Stellungnahme, in der ihr eine posttraumatische Belastungsstörung und eine anhaltende mittelgradige depressive Episode diagnostiziert wurden, gelang es schließlich, bei Gericht eine Aussetzung der Abschiebung zu erreichen. Das Gericht äußerte ernsthafte Zweifel hinsichtlich der Auswirkung der Überstellung auf ihren Gesundheitszustand und ordnete im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung der Klage an. Daraufhin musste Frau D. entlassen werden.

Stichwort: Abschiebungshaft in Ingelheim
Die Abschiebungshaft in Ingelheim existiert seit Mai 2001. Die Einrichtung hatte ursprünglich 152 Haftplätze, die durch Umbaumaßnahmen auf etwa 40 Plätze verringert wurden. Bereits Ende des Jahres 2015 begann ein Prozess, der die Belegungszahlen in der Abschiebungshaft steigen ließ. Mit Beginn des Jahres 2017 sind die Haftzahlen nun stark angestiegen. Im Herbst des letzten Jahres konnte eine Höchstbelegung von 53 Personen registriert werden. Aktuell sind 25 Personen in Haft (Stand 12.04.2018).

In der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim sollten im Jahr 2017 überwiegend Abschiebehäftlinge aus den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen untergebracht werden. Zudem standen Plätze für Frauen aus Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Im vergangenen Jahr wurden zunehmend Fälle in Amtshilfe für andere Bundesländer übernommen. So kamen von den insgesamt 586 neu inhaftierten Personen 167 aus Rheinland-Pfalz, 114 aus dem Saarland und 135 Menschen über hessische Ausländerbehörden. Außerdem kamen 89 Personen aus Nordrhein-Westfalen, 29 aus Hamburg und 12 Personen aus Schleswig-Holstein.

Stichwort: Ökumenische Beratungsstelle von Caritas und Diakonie
Diakonie und Caritas bieten seit 2001 in ihrem ökumenischen Beratungsprojekt in der Abschiebungshaft in Ingelheim unabhängige Beratung durch einen hauptamtlichen Mitarbeiter an. Seit 2015 geschieht dies im Umfang einer 50-Prozent-Stelle. Einmal pro Woche kamen 2017 im Wechsel fünf im Asyl- und Ausländerrecht erfahrene Rechtsanwälte nach Ingelheim, um eine für die Inhaftierten kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Die Beratungsstelle organisiert einen Pool von Sprachmittlern, auf den bei Verständigungsschwierigkeiten zurückgegriffen werden kann. Weitere Unterstützung finden die Beratungsstelle und die inhaftierten Menschen durch die unentbehrliche ehrenamtliche Beratung von Amnesty International an gleicher Stelle.

Stichwort: Rechtshilfefonds
Der Rechtshilfefonds unterstützt Personen, die nicht über eigene Geldmittel verfügen. Er wird vom Diözesan-Caritasverband in Mainz und der Diakonie Hessen mit Unterstützung von Caritasverbänden und Diakonischen Werken in anderen Bundesländern gemeinsam finanziert. Mithilfe des Fonds werden Verfahren unterstützt, in denen die Anordnung der Abschiebungshaft überprüft wird. Der Rechtshilfefonds wird ebenso verwendet, um asyl- und ausländerrechtliche Schritte einzuleiten.

Rückfragen bitte an:
Andreas Kreiner-Wolf, Tel.: 06132 7807 1213, Ökumenische Beratungsstelle von Caritas und Diakonie in der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige Ingelheim (LefAA), Konrad-Adenauer-Str. 51, 55218 Ingelheim.
E-Mail: andreas.kreiner-wolf@diakonie-mainz-bingen.de

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